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UMK bekräftigt Forderung nach bundesweit einheitlichem GVO-Anbauverbot

Die Umweltminister der Länder haben die Forderung nach einem bundesweit einheitlichen Anbauverbot gentechnisch veränderter Organismen (GVO) bekräftigt. Die Ressortchefs verwiesen auf den Beschluss des Bundesrates vom April 2014, in dem dieser sich bereits für eine entsprechende Regelung ausgesprochen hatte.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Umweltminister der Länder haben die Forderung nach einem bundesweit einheitlichen Anbauverbot gentechnisch veränderter Organismen (GVO) bekräftigt. Die Ressortchefs verwiesen vergangene Woche auf der Umweltministerkonferenz (UMK) in Bad Staffelstein auf den Beschluss des Bundesrates vom April 2014, in dem dieser sich bereits für eine entsprechende Regelung ausgesprochen hatte.


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Ferner wurde auch an den Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 20. März erinnert, die darin ebenfalls auf ein national einheitlich geregeltes Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen pochte.


Im Vorfeld des jüngsten Umweltministertreffens hatte Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck nochmals deutliche Kritik am Entwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt geübt, demzufolge die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit des Opt-Outs individuell und unabhängig voneinander umsetzen sollen. Dadurch würde „ein Flickenteppich entstehen“, und es sei fraglich, wie Landwirte, die Nahrungsmittelwirtschaft, Pflanzenzüchter und weitere Beteiligte der Wertschöpfung „mit dieser ‚Vielfalt‘ zurechtkommen“ sollten, so Habeck. Naturräume, Landschaft, landwirtschaftliche Strukturen und Handel machten nicht vor den Ländergrenzen halt.


Die auch für Umweltfragen zuständige thüringische Landwirtschaftsministerin Anja Siegmund appellierte an die Bundesregierung, für „klare Verhältnisse“ zu sorgen. Ein nationales Gentechnikverbot schaffe die nötige Rechts- und Planungssicherheit. Saarlands Umweltminister Reinhold Jost verwies auf die fehlende fachliche Ausstattung in den Ländern. Vor diesem Hintergrund sei es problematisch, Anbauverbote nur für den Hoheitsbereich des eigenen Bundeslandes widerspruchsfrei zu begründen.

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