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Weiter Kritik an der EU-Saatgutnovelle

Die Unterstützer kleinbäuerlicher und privater Tauschmärkte für Pflanzensaatgut haben ihre Kritik an der geplanten Novelle des europäischen Saatgutrechts unterstrichen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Unterstützer kleinbäuerlicher und privater Tauschmärkte für Pflanzensaatgut haben ihre Kritik an der geplanten Novelle des europäischen Saatgutrechts unterstrichen.


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Im Vorfeld einer Aussprache im Europaparlament in dieser Woche bekräftigte die österreichische Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt und ihre Entwicklung „Arche Noah“ ihre Forderung, die behördliche Zulassung von Sorten nur noch auf freiwilliger Basis anzubieten. Jene Akteure, die mit modernen Hochertragssorten arbeiteten, sollten das bestehende System weiter nutzen. Aber daneben müssten auch andere Qualitätsstandards die Chance bekommen, sich am Markt zu bewähren.


Die Referentin für Saatgutpolitik von Arche Noah, Iga Niznik, sieht insbesondere die von den Behörden verlangte Uniformität der Früchte als Problem an. Alle Pflanzen, die die Kriterien der Uniformität nicht erfüllten, seien für den Gesetzgeber weitgehend wertlos. Davon seien vor allem alte und seltene Sorten betroffen.


Die Verbraucher, Gärtner und Bauern sollten selbst entscheiden können, welche Sorten sie als gut oder wertvoll empfänden. Schließlich erleichtere die genetische Variabilität die Anpassung an unterschiedliche Umwelteinflüsse. Die Transparenz sieht Arche Noah durch eine Etikettierung nach dem Muster „nicht behördlich zugelassen“ gewahrt. Die Sicherheit für den Verwender sei durch die Herstellergarantie ohnehin gewährleistet.


Bestehender Rechtsrahmen ausreichend


Die von der Europäischen Kommission vorgesehene Berücksichtigung von Nischenmärkten und die Möglichkeit für eine vereinfachte Zulassung gehen Arche Noah nicht weit genug. Die Kreuzung einer neuen Sorte aus zwei alten sei damit beispielsweise nicht möglich.


Niznik bezeichnete die vorgesehene Vereinheitlichung von zwölf Richtlinien in einer Verordnung als Mogelpackung. Mit dem bestehenden Rechtsrahmen könne man durchaus gut leben. Ginge es nach der Kommission, dürften sich Landwirte ohne weitere Auflagen nicht einmal mehr etwas schenken. Derzeit bestehende Freiräume würden weiter eingeschränkt. Es werde eine Pflicht zum Kauf von Saatgut eingeführt, so Niznik.


Der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments hat die Beratungen zu dem Thema im Februar aus Eis gelegt. Er will erreichen, dass EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg seinen Vorschlag zurückzieht und grundlegend überarbeitet. Beobachter halten es jedoch für unwahrscheinlich, dass Borg sich darauf einlässt. In diesem Fall dürfte der neue Ausschuss nach der Europawahl im Herbst die Arbeit an dem Dossier wieder aufnehmen.

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