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Wissenschaftler fordern weitere Verschärfungen im Düngerecht

Für unzureichend halten maßgebliche Wissenschaftler die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Novelle der Düngeverordnung. Die Wissenschaftler kritisieren die Berücksichtigung von Futterverlusten in Höhe von bis zu 25 % bei der Erstellung von Nährstoffvergleichen in Futterbaubetrieben als zu hoch.

Lesezeit: 3 Minuten

Für unzureichend halten maßgebliche Wissenschaftler die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Novelle der Düngeverordnung. In einem gemeinsamen Offenen Brief an die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern listen die Vorsitzenden der beim Bundeslandwirtschaftsministerium angesiedelten Wissenschaftlichen Beiräte für Agrarpolitik und für Düngungsfragen, Prof. Harald Grethe und Prof. Franz Wiesler, sowie der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Umweltfragen, Prof. Martin Faulstich, eine Reihe von Defiziten im vorliegenden Regierungsentwurf auf.


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Die Wissenschaftler kritisieren die Berücksichtigung von Futterverlusten in Höhe von bis zu 25 % bei der Erstellung von Nährstoffvergleichen in Futterbaubetrieben als zu hoch. Die Länderöffnungsklausel ermögliche die Festlegung von Standards, die hinter den notwendigen Maßnahmen in belasteten Gebieten zurückblieben.


Nicht dem Stand des Wissens entsprechen den Autoren zufolge die Regelungen zu Phosphatdüngung. Kritisiert werden ferner zu lange Übergangsfristen für die Einführung von emissionsarmer Ausbringungstechnik sowie eine mit vier Stunden zu großzügig angesetzte Einarbeitungszeit für Gülle. Unvereinbar mit den Zielen des Gewässerschutzes sei schließlich die vorgesehene Derogationsregel für Gärreste auf Ackerflächen.


Die Beiratsvorsitzenden begrüßen zugleich einige der geplanten Änderungen im Düngerecht. Genannt werden unter anderem die Einführung einer Hoftorbilanz, die Regelungen zur Datenbereitstellung sowie weitere Maßnahmen wie die Verpflichtung zur Durchführung einer bundeseinheitlichen Düngebedarfsermittlung, die Ausbringung pflanzlicher Gärreste in die Ausbringungsobergrenze für Stickstoff und die Verlängerung der Sperrfristen.


Handlungsbedarf erheblich


„Die Vorschläge für die Reform der Düngeverordnung und des Düngegesetzes gehen in die richtige Richtung“, erklärte Grethe gegenüber AGRA-EUROPE. Bei den anstehenden Beratungen im Bundestag und im Bundesrat müssten sie jedoch an einigen Stellen noch nachgebessert werden, so der Agrarökonom.


Seiner Auffassung nach zeigen die deutlich oberhalb des Zielwertes bei etwa 100 kg/ha stagnierenden Nitratüberschüsse, die Eutrophierung von Oberflächengewässern und die Verfehlung der Ziele der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie), „dass der Handlungsbedarf erheblich ist“. Das komme auch in dem drohenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland zum Ausdruck.


Grethe bezeichnete eine deutliche Reduktion von Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft zum Erreichen verschiedener Umweltziele als dringend erforderlich. Das betreffe im Besonderen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der NEC-Richtlinie sowie der nationalen Biodiversitätsstrategie und den Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz.


Die Einführung der Hoftorbilanz sei insbesondere in Betrieben mit einem hohen Tierbesatz wichtig, um vergleichbare und belastbare Informationen zum Nährstoffvergleich, dem zentralen Indikator für die Umweltbelastung, zu erhalten.


Als wichtige und kosteneffiziente Maßnahmen für eine deutliche Verringerung der Umweltbelastung erachtet der Wissenschaftler die zügige Umsetzung einer umweltgemäßen Gülle-Ausbringungstechnik, die in Nachbarländern schon seit langem vorgeschrieben sei, sowie die Einarbeitung von Gülle innerhalb einer Stunde nach Ausbringung.

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