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Zulassung für IPU-haltige Herbizide läuft aus

Die EU-Kommission hat entschieden, die Zulassung des Wirkstoffes Isoproturon (IPU) nicht zu verlängern. Das bedeutet für Fenikan, dessen reguläre Zulassung zum 30.06.2016 endet, dass es noch bis 31.12.2016 verkauft und bis 30.09.2017 aufgebraucht werden darf. Das berichtet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

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Die EU-Kommission hat entschieden, die Zulassung des Wirkstoffes Isoproturon (IPU) nicht zu verlängern. Das bedeutet für Fenikan, dessen reguläre Zulassung zum 30.06.2016 endet, dass es noch bis zum 31.12.2016 verkauft und bis zum 30.09.2017 aufgebraucht werden darf. Das berichtet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen


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Für IPU-haltige Produkte mit einer längeren Zulassungsdauer wie z. B. Arelon flüssig, Herbaflex oder Isofox wird die Zulassung zum 30.09.2016 widerrufen. Nach dem Widerruf gilt eine Abverkaufsfrist für Lagerbestände bis zum 30.03.2017 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30.09.2017. Schaffen Sie sich daher keine Lagervorräte von IPU-haltigen Produkten, sondern brauchen Sie IPU in diesem Herbst möglichst auf.

 

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