Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Änderung von Pflanzenschutzvorschriften vom Bundesrat gebilligt

In Deutschland gelten künftig erleichterte Prüfvorschriften für Pflanzenschutzgeräte und gleichzeitig strengere Regeln für die Anerkennung von Sachkundenachweisen für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Der entsprechenden Verordnung hat der Bundesrat am vergangenen Freitag unter der Maßgabe von Änderungen zugestimmt.

Lesezeit: 2 Minuten

In Deutschland gelten künftig erleichterte Prüfvorschriften für Pflanzenschutzgeräte und gleichzeitig strengere Regeln für die Anerkennung von Sachkundenachweisen für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Der entsprechenden Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen hat der Bundesrat am vergangenen Freitag unter der Maßgabe von Änderungen zugestimmt.


Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Mit der Verordnungsnovelle wird das Gesetz zur Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften vom 6. Februar 2012 ergänzt. Es sieht vor, dass Pflanzenschutzgeräte künftig nur noch im Dreijahresabstand geprüft werden müssen; bislang wurden diese alle zwei Jahre getestet.


Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht davon aus, dass in der Folge jährlich rund 28 000 Geräte weniger geprüft werden müssen. Die Entlastung für die Wirtschaft wird auf 3,64 Mio Euro pro Jahr veranschlagt. Dieser Einsparung stünden allerdings Gewinneinbußen der Kontrollwerkstätten gegenüber.


Die Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung betrifft die Anerkennung bestimmter Studienabschlüsse als Sachkundenachweis für die Anwendung und den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln; diese ist künftig pauschal nicht mehr möglich.


Von der Verschärfung dürften laut Agrarressort jährlich rund 2 000 Absolventen der Studienfächer Agrar-, Gartenbau- und Forstwissenschaften sowie Weinbau betroffen sein. Bei den mittlerweile unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen während des Hoch- und Fachhochschulstudiums könne nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass im Rahmen des Studiums die entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt würden und Bestandteil der Ausbildung und Prüfung seien, so die Begründung.


Künftig sind die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Ausbildungsstätte oder der zuständigen Prüfungsstelle sowie eine Einzelfallprüfung durch den Pflanzenschutzdienst erforderlich. Außerdem müssen Inhaber eines Sachkundenachweises innerhalb von drei Jahren an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. (AgE)

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.