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Bundesregierung soll Neubewertung von Glyphosat vornehmen

Die zukünftige Bundesregierung soll bis zum kommenden Frühjahr eine Neubewertung von Glyphosat vornehmen. Darüber hinaus soll sie sicherstellen, dass bei der anstehenden Neubewertung dieses Pflanzenschutzmittelwirkstoffs durch die EU-Kommission die aktuellen Erkenntnisse zur Wirkung von Glyphosat berücksichtigt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die zukünftige Bundesregierung soll bis zum kommenden Frühjahr eine Neubewertung von Glyphosat vornehmen. Darüber hinaus soll sie sicherstellen, dass bei der anstehenden Neubewertung dieses Pflanzenschutzmittelwirkstoffs durch die EU-Kommission die aktuellen Erkenntnisse zur Wirkung von Glyphosat auf Mensch und Umwelt berücksichtigt werden. Dafür haben sich die Länderumweltminister auf ihrer Konferenz vergangene Woche in Erfurt ausgesprochen.


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Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack betonte dazu am vergangenen Freitag, dass alle Möglichkeiten genutzt werden sollten, um Einträge von Glyphosat in die Umwelt zu vermindern. Glyphosat sei in vielen Unkrautvernichtungsmitteln enthalten und werde seit Jahrzehnten weltweit zur flächendeckenden Unkrautbekämpfung in der Landwirtschaft eingesetzt, so Tack. Zunehmend finde es aber auch in Haus- und Kleingärten Anwendung.


„Glyphosat hat im Garten nichts zu suchen. Die aktuellen Studien sind ein Achtungszeichen“, sagte die Umweltressortchefin. Jetzt müsse es um konkrete Maßnahmen zur wirksamen Reduzierung des Glyphosateintrags in die Umwelt gehen. Vor allem eine unsachgerechte Anwendung durch Private berge Risiken, so Tack.


Der Bundesrat hatte sich bei seiner Sitzung in der ersten Novemberwoche für ein Verbot der Verwendung von Herbiziden mit diesem Wirkstoff im Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen. Darüber hinaus hatte er die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich für ein grundsätzliches Verbot der Anwendung von Glyphosat zur Abreifebeschleunigung von Getreide einzusetzen und hier allenfalls klar abgegrenzte Ausnahmen zuzulassen.


Keinerlei Beanstandungen


Unterdessen teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage des bündnisgrünen Bundestagsabgeordneten Harald Ebner mit, dass von Januar 2009 bis Juni 2013 von der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer insgesamt 3 071 Datensätze zur Untersuchung von Glyphosatrückständen in Lebensmitteln an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittel worden seien.


In den in diesem Zeitraum untersuchten 25 Proben von Sojaerzeugnissen - Sojabohnen, Sojaerzeugnisse und Sojaflocken - hätten keine quantifizierbaren Glyphosatrückstände nachgewiesen werden können.


Nach den Ergebnissen für das Jahr 2012 hätten die für die Futtermittelüberwachung zuständigen Länder insgesamt 459 Futtermittelproben auf den Gehalt an Glyphosat und 311 Futtermittelproben auf den Gehalt an Tallowamin, Aminomethylphosphonsäure (AMPA) oder Trimethylsulfonium-Kation untersucht. In keinem Fall sei es zu einer Beanstandung gekommen, berichtete die Bundesregierung. Laut ihren Angaben wurden in Deutschland im Jahr 2011 insgesamt 5 359 t und im Jahr darauf 5 981 t des Wirkstoffs Glyphosat abgesetzt. (AgE)

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