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Neuer Bodenschutzbericht: Herausforderung Erosionschutz!

Die Bodenbelastungen durch Schadstoffe konnten deutlich verringert werden. Das ergibt sich aus dem Dritten Bodenschutzbericht, den das Bundeskabinett Mitte Juni 2013 beschlossen hat. Die größten Herausforderungen werden derzeit darin gesehen, die Erosion durch Wasser und Wind, Verdichtung und Humusschwund aufzuhalten.

Lesezeit: 5 Minuten

Den Dritten Bodenschutzbericht hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen. Die Bundesregierung hatte diesen im Jahr 2000 errichtet, um erzielte Fortschritte im Bereich des Bodenschutzes einmal innerhalb einer Legislaturperiode vorzulegen. Gegenüber dem letzten Bericht 2009 konnten die Bodenbelastungen durch Schadstoffe in den letzten Jahren deutlich verringert werden.


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Die größten Herausforderungen werden derzeit darin gesehen, die Erosion durch Wasser und Wind, Verdichtung und Humusschwund aufzuhalten.  Den Bodenzustand in Deutschland wird das Bundesumweltamt in einem gesonderten Bericht vorstellen.

 

Der Dritte Bodenschutzbericht stellt noch einmal heraus, dass Böden eine wichtige Ressource sind und eine hohe Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland besitzen, vor allem bei der Erzeugung von Agrarprodukten und nachwachsenden Rohstoffen. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung sei es deshalb das Ziel, Böden schonend und sparsam zu nutzen und keine dauerhaften Schäden zu verursachen. Nur wenn die Leistungsfähigkeit der Böden nicht überfordert werde, könnten ihre vielfältigen Funktionen auch für künftige Generationen erhalten werden.


Kaum Flächenreserven verfügbar


Da nur etwa 12 % der gesamten Landfläche der Erde ackerbaulich genutzt werden, sei es wichtig, möglichst schonend mit dem Boden als begrenzter Ressource umzugehen. Jeder Europäer nutze mit 1,3 ha/Kopf derzeit weit mehr Fläche als weltweit im Durchschnitt pro Kopf (0,72 ha) zur Verfügung stünden. Mehr als 50 % der in Europa konsumierten Agrar- und Forstgüter würden auf Produktionsflächen außerhalb Europas erzeugt.


Die steigende Weltbevölkerung und veränderte Verzehrsgewohnheiten würden die Nachfrage nach Nahrungsmitteln und damit den Nutzungsdruck auf die Ressource Boden erhöhen. Global gesehen stünden aber kaum reaktivierbare Flächenreserven zur Verfügung. Auch für die Regulation des Klimas sei der Boden äußerst wichtig. Problematisch sei auch, dass weltweit nach Schätzungen der vereinten Nationen jährlich 10 bis 12 Mio. ha fruchtbarer Boden durch falsche Bewirtschaftung verloren gingen. Das entspräche fast der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche Italiens. Die Bodengefahren seien vor allem Erosion/Hangrutschungen, Verdichtung, Kontamination, Landverbrauch, Versalzung, Versauerung und Humusverlust.


Ziele und Maßnahmen der Regierung


Als Ziele und Maßnahmen nennt die Bundesregierung in ihrem Bodenschutzbericht u.a. Folgendes: 



  • Bis zum Jahr 2020 soll die Versiegelungvon 81 ha/Tag (2011) auf 30 ha/Tag reduziert werden. Maßnahmen dazu seien u.a. Brachflächenkataster.



  • Die schädlichen Einwirkungen auf den Boden, wie Wasser- und Winderosion, sollen verringert und die Menge an organischer Bodensubstanz erhalten werden, um der Rolle des Bodens für den Klimaschutz stärker gerecht zu werden. Ein Instrument hierzu sei u.a. der Aktionsplan zur deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (APA). Darin sind zahlreiche Aktivitäten verankert, die den Bodenschutz unterstützen, wie z.B. Untersuchungen zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Befahrbarkeit und das Verdichtungsrisiko von Ackerböden, aber auch die Analyse der Veränderungen des organischen Kohlenstoffgehaltes im Boden. Ein Umsetzungs- und indikatorbasierter Evaluierungsbericht ist für die nächste Wahlperiode (2013 bis 2017) vorgesehen.



  • Als Zielwert für die Stickstoffüberschüsse der landwirtschaftlichen Produktion waren bis zum Jahr 2010 in der jährlichen Gesamtbilanz 80 kg N/ha LN festgelegt. Der Zielwert ist noch nicht erreicht. Er liegt derzeit bei 95 kg N/ha/Jahr. Eine weitere Verringerung bis zum Jahr 2015 wird angestrebt. Vom Zeitraum 1991 bis 2009 lag der N-Überschuss aber bei 131 kg/ha/Jahr.



  • Auch soll die Forschung in Sachen Bodenschutz verbessert werden. Dazu bereitet das Bundesministerium für Bildung und Forschung derzeit eine Fördermaßnahme vor. Damit sollen Forschungsverbünde gefördert werden und ein nationales Zentrum der Bodenforschung einbezogen werden, in dem Datenbestände aus teilweise seit Jahrzehnten bestehenden Agrarwissenschaftlichen Freilandversuchen in die aktuelle Forschung integriert und gegebenenfalls neu bewertet werden.



  • Die Bodenschutzverordnung soll zusätzlich um den Aspekt der Bodenerosion durch Wind ergänzt werden.



  • Die Vorschriften zum Hochwasserschutz ausgebaut hat das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechtes vom 31. Juli 2009. So ist z.B. in festgesetzten Überschwemmungsgebieten vor allen die Umwandlung von Grünland in Ackerland grundsätzlich untersagt. So können auch die Landesregierungen in Überschwemmungsgebieten weitere Maßnahmen oder Vorschriften erlassen, soweit dies erforderlich ist, um Erosion zu vermeiden oder zu verringern.



  • Die Novelle der Bioabfallverordnung habe die Rückverfolgbarkeit und die Transparenz bei der Verwertung bestimmter (schlammförmiger) Bioabfälle durch geänderte Dokumentations- und Nachweispflichten verbessert. Grund hierfür war die Aufbringung PFC-belasteter Materialien, die als Bioabfall-Gemische deklariert worden waren. Um eine hohe Qualität behandelter Bioabfälle zu garantieren, habe sich das Bundesumweltministerium dafür ausgesprochen, dass die Getrennterfassung von Bioabfällen Voraussetzung für das Ende der Abfalleigenschaft von Komposten/Gärrückständen sein sollte.



  • Derzeit werde durch das BMU ein Referentenentwurf für die Novelle der Klärschlammverordnung erarbeitet. Zudem beschäftigt es sich auch mit Rahmenanforderungen für die Rückgewinnung von Nährstoffen (vor allem Phosphor) aus Klärschlämmen, die nicht direkt auf Böden zu Düngezwecken eingesetzt werden.



  • Die EU-Kommission beabsichtige, EU-weit einen Cadmium-Grenzwert für phosphathaltige Mineraldünger einzuführen.Über die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der GAK fördere man zudem direkt Bodenschutzziele, wie z.B. vielfältige Fruchtfolgen im Ackerbau, Beibehalten von Zwischenfrüchten und Untersaaten über Winter, Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten Standorten und Anlage von Strukturelementen. In 2011 hätten über 6 Mio. ha Agrarumweltverträge mit Landwirten bestanden. In 2020 seien hierfür ca. 114 Mio. Euro geflossen.


Nur wenn es gelänge, Bodenschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe in das politische und öffentliche Bewusstsein zu rücken, werde es dauerhaft möglich sein, gesunde, funktionsfähige Böden auch für künftige Generationen als Lebensgrundlage und Lebensraum zu erhalten, heißt es im Schlussappell des Bodenschutzberichtes. (hm)

 

Den Originalbericht finden Sie hier:

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