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Neues EU-Recht für Schädlingsbekämpfungsmittel gültig

Seit Anfang September gelten neue EU-Regeln über das Inverkehrbringen von Schädlingsbekämpfungsmitteln. Bis zum Ende des Jahrzehnts wird für viele der sogenannten Biozide - z.B. die Wirkstoffe in Desinfektionsmitteln, Insektenspray oder Rattengift - schrittweise ein EU-einheitliches Zulassungsverfahren eingeführt.

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Seit Anfang September gelten neue EU-Regeln über das Inverkehrbringen von Schädlingsbekämpfungsmitteln. Bis zum Ende des Jahrzehnts wird für viele der sogenannten Biozide - beispielsweise die Wirkstoffe in Desinfektionsmitteln, Insektenspray oder Rattengift - schrittweise ein EU-einheitliches Zulassungsverfahren eingeführt.


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Bislang waren die Mitgliedstaaten für die Zulassung verantwortlich. Künftig können Unternehmen ihre Produkte nach Abschluss des Verfahrens direkt im gesamten EU-Markt in den Verkehr bringen. Davon erwartet die Kommission Kosteneinsparungen für die Industrie von schätzungsweise 2,7 Mrd Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren.


„Diese Verordnung ist ein weiterer Schritt, um dafür zu sorgen, dass EU-weit nur sichere, zugelassene Produkte bereitgestellt werden“, erklärte EU-Umweltkommissar Janez Potočnik vergangene Woche in Brüssel. Die Vereinfachung der Zulassungsverfahren bringe den Unternehmen große wirtschaftliche Vorteile und gewährleiste gleichzeitig einen hohen Grad des Umweltschutzes für die Bürger. Ferner gehe durch die neuen Bestimmungen auch die Zahl der Tierversuche zurück, weil der Datenaustausch verbindlich vorgeschrieben und bei den Tests eine flexiblere, intelligentere Vorgehensweise gefördert werde, so der Kommissar. Ein spezielles Register soll künftig auch zur Information der Öffentlichkeit dienen. Über die Grundsätze der Neuregelung wurde bereits 2012 entschieden. (AgE/ad)

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