Die Bundesregierung will die Risiken weiter reduzieren, die aus der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln resultieren können. Das ist das Anliegen vom neuen „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP), den das Kabinett am vergangenen Mittwoch beschlossen hat.
Bestandteile des Maßnahmenpakets sind eine Förderung von Forschung und Innovationen im Pflanzenschutz etwa im Rahmen der Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030, die Weiterentwicklung von Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz und geeignete Anreize zur Umsetzung sowie die Sicherung einer „schlagkräftigen und unabhängigen“ Offizialberatung im Pflanzenschutz in den Ländern. Dem Schutz von Gewässern und der Biologischen Vielfalt soll ein Monitoring-Konzept zur Ermittlung der Pflanzenschutzmittel-Belastungssituation von Kleingewässern in der Agrarlandschaft dienen.
Die Länder sollen ferner im Rahmen ihrer Agrarumweltprogramme die Schaffung bewachsener Gewässerrandstreifen von mindestens 5 m Breite an allen Oberflächengewässern unterstützen. Dies soll insbesondere gelten in Trinkwasserschutzgebieten, Naturschutzgebieten sowie sonstigen sensiblen Gebieten. Auch die Förderung der Einführung von betrieblichen Managementsystemen ist Bestandteil des Maßnahmenpakets.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnte davor, bei der Umsetzung der Maßnahmen einseitig auf Umweltaspekte zu setzen. Vielmehr müssten auch wirtschaftliche und soziale Auswirkungen berücksichtigt werden. Ähnlich äußerte sich der Industrieverband Agrar (IVA). Als unzureichend kritisierte der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) den Aktionsplan.
Umweltrisiken um 30 Prozent senken
Dem Nationalen Aktionsplan zufolge sollen Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Umwelt entstehen, bis 2023 um weitere 30 % vermindert werden. Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten in Lebensmitteln sollen bis 2021 in allen Produktgruppen auf unter 1 % gesenkt werden, unabhängig davon, ob es sich um importierte Lebensmittel oder Lebensmittel aus heimischer Produktion handelt. Ausdrücklich nicht enthalten sind Vorgaben für pauschale Mengenreduktionen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, weil dadurch die Eigenschaften der Stoffe und die mit ihrer Anwendung verbundenen Risiken unbeachtet blieben, lautet die Begründung.
Der Aktionsplan setzt der Bundesregierung zufolge auf eine freiwillige Umsetzung der Maßnahmen und gezielte Anreize. Bewusst verzichtet werde hingegen auf ordnungsrechtliche Maßnahmen, die über das geltende Recht hinausgingen. Der neue Aktionsplan ist das Ergebnis einer mehrjährigen Diskussion der beteiligten Kreise und stellt eine Weiterentwicklung des bisherigen Aktionsplans aus dem Jahr 2008 dar. (AgE)