[16.02.2012]
Clomazone-Mittel dürfen bei zu erwartenden Tageshöchsttemperaturen von über 20 °C nur noch zwischen 18 und 9 Uhr angewendet werden. Bei über 25 °C zu erwartender Höchsttemperatur ist ihr Einsatz verboten.
Für „Laufarbeit“ sorgt folgende Auflage: Nach der Anwendung müssen Sie 1 Monat lang im Umkreis von 100 m um die behandelte Fläche wöchentliche Kontrollen auf Blatthellungen durchführen. Treten diese auf, müssen Sie diese sofort dem amtlichen Dienst und dem Zulassungsinhaber melden.
Für Raps gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
Jeden Mittwoch erhalten Sie hier aktuelle, auf die Situation zugeschnittene Infos zu Krankheiten und Schädlingen, zur Verunkrautung sowie gezielt darauf abgestimmte Mittelempfehlungen. Zudem informieren übersichtliche Karten über das derzeitige Befalls- und Infektionsgeschehen auf ihrem Standort. Zu den aktuellen Empfehlungen
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