Für Pflanzenschutzmittel mit Clomazone, die meist in Raps als Herbizid eingesetzt werden, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) kürzlich verschärfte Anwendungsbestimmungen festgesetzt. Diese sollen die Abdrift auf Nachbarflächen effektiver vermeiden. Das BVL hatte die Zulasssung im letzten Sommer vorübergehend wegen Beschwerden von Anwohnern in Mecklenburg-Vorpommern vorsorglich ruhen lassen.
Clomazone-Mittel dürfen bei zu erwartenden Tageshöchsttemperaturen von über 20 °C nur noch zwischen 18 und 9 Uhr angewendet werden. Bei über 25 °C zu erwartender Höchsttemperatur ist ihr Einsatz verboten.
Für „Laufarbeit“ sorgt folgende Auflage: Nach der Anwendung müssen Sie 1 Monat lang im Umkreis von 100 m um die behandelte Fläche wöchentliche Kontrollen auf Blatthellungen durchführen. Treten diese auf, müssen Sie diese sofort dem amtlichen Dienst und dem Zulassungsinhaber melden.
Für Raps gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
- Mindestens 300 l/ha Wasser, 90 % Abdriftminderung auf der Gesamtfläche.
- Maximal 7,5 km/h Fahrgeschwindigkeit.
- 100 m Abstand zu Siedlungsgebieten, Flächen des Erwerbsgartenbaus und solchen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind sowie Waldränder. Zu den übrigen Flächen (z.B. auch Knicks) reicht ein Abstand von 5 m.
- In einem feldblock-genauen Anwendungsplan müssen Sie Saat- und Einsatztermin, Aufwand- und Wassermenge sowie Details der Anwendungstechnik festhalten. Diesen Plan müssen Sie bei der Maßnahme mit sich führen.
- Mindestens 1 Tag vor der Anwendung müssen Sie direkt angrenzende Anwohner über Anwendung und Anwendungsbestimmungen informieren.