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STV versendet Formulare zur Nachbauerklärung

Die Saatguttreuhand-Verwaltungs GmbH (STV) versendet derzeit die Formulare zur Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2011 beziehungsweise das Frühjahr 2012. Die Landwirte seien aufgefordert, ihre Angaben per Post oder online auf der neu gestalteten Website der STV unter www.stv-bonn.de bis zum 30.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Saatguttreuhand-Verwaltungs GmbH (STV) versendet derzeit die Formulare zur Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2011 beziehungsweise das Frühjahr 2012. Die Landwirte seien aufgefordert, ihre Angaben per Post oder online auf der neu gestalteten Website der STV unter www.stv-bonn.de bis zum 30. Juni 2012 einzureichen, erklärte der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) am vergangenen Freitag.

 

Sowohl der Nachbauratgeber als auch die Website enthielten neben Informationen zur Nachbauerklärung Wissenswertes über die Pflanzenzüchtung. Neu seien verschiedene Statements von Pflanzenzüchtern, die aus ihrer Sicht erläuterten, warum Nachbaugebühren zur Sicherung einer zukunftsfähigen Landwirtschaft notwendig seien. Die Anforderungen an neue Sorten seien sehr hoch: Komplexe Resistenzen gegen Schädlinge und Krankheiten, Toleranzen gegen Frost und Trockenheit im Frühjahr seien gefragt. Nicht zuletzt solle auch der Ertrag hoch sein. Kurzum: Züchtungsfortschritt sei notwendig, aber er sei nicht zum Nulltarif zu haben, betonte der BDP.

 

Es gebe daher viele Gründe für die Investition in die Züchtung: Lizenzgebühren und Nachbaugebühren seien Voraussetzung für die Forschung und Entwicklung neuer Sorten. Der Schutz geistigen Eigentums sei von elementarer Bedeutung, denn kaum eine Innovation sei so leicht kopierbar und sogar vermehrbar wie die einer Sorte.

 

Der BDP wies darauf hin, dass Nachbaugebühren in der 1994 erlassenen EU-Sortenschutzverordnung und im deutschen Sortenschutzrecht verankert seien. Für den Züchtungsfortschritt und die Gerechtigkeit innerhalb der Landwirtschaft sei die STV um eine flächendeckende Erhebung der Nachbaugebühren bemüht. Deren sämtliche Einnahmen aus der Erhebung der Nachbaugebühren gingen zu 100 % an die jeweiligen Züchterhäuser. „Wir setzen alles daran, die Erhebung so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Der Weg über die STV erspart Landwirten wie Züchtern Aufwand, denn so muss der Landwirt nur eine Erklärung im Jahr ausfüllen und im Falle des Nachbaus nur eine Rechnung begleichen anstelle von vielen Einzelangaben an jeden Züchter“, erläuterte STV-Geschäftsführer Dirk Otten. (AgE)

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