Seine Forderung nach Änderung der Modalitäten bei der Vergabe der ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen hat der Deutsche Bauernbund (DBB) bekräfigt. Verbandspräsident Kurt-Henning Klamroth stellte anlässlich einer Veranstaltung im Rahmen der Feldtage der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) vergangene Woche in Bernburg ein 11-Punkte-Programm zur Anpassung der geltenden Privatisierungsgrundsätze vor. Unter anderem plädiert der DBB für folgende Regelungen:
- Der derzeitige Nutzer sollte sowohl für Verpachtungen als auch für Verkäufe das Recht des Einstiegs in das Höchstgebot erhalten.
- Die Ausschreibungslose bei Verkäufen sollen auf maximal 12 ha begrenzt werden.
- Flächenausschreibungen müssen zeitlich und territorial deutlich auseinander liegen.
- Arbeitsintensive Betriebe sind zu privilegieren.
- Da alle Flächen zur Zeit pachtvertraglich gebunden seien, muss entweder dem Pächter die Möglichkeit eingeräumt werden, vorzeitig Pachtflächen zu erwerben oder Flächen vorrangig nach Ablauf des Pachtvertrages kaufen zu können.
- Flächen sind erst dann auszuschreiben, wenn die Betriebe so liquide sind, dass sie in einem Ausschreibungsverfahren eine reale Chance haben, ohne betriebsinterne strukturelle und finanzhoheitliche Probleme zu bekommen.
- Zu begünstigen sind Betriebe mit bis zu 1 000 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) mit mehr als 25 % Pachtflächen von der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) oder von einem anderen Großverpächter.
- Deren Flächenabgang durch Verkauf ist auf maximal 10 % in einem Zeitraum von neun Jahren zu begrenzen.
- Bei Direktverkäufen muss eine Kaufpreisüberprüfung durch ein Sachverständigengutachten rückwirkend ermöglicht werden. (AgE)