Mit einer umfassenden Modernisierung der Energiesteuern will die EU-Kommission Umweltschutz und Effizienz zum Maßstab machen. Künftig sollen die Treibhausgasemissionen und der Energiegehalt die Höhe der Mindeststeuer für Energie bestimmen. Dies würde nach einer langen Übergangsfrist bis 2023 auch dafür sorgen, dass Benzin und Diesel nach gleichen Maßstäben besteuert werden. In Deutschland müsste dies allerdings nicht zu höheren Dieselpreisen führen als derzeit, so die EU-Kommission in einer Mitteilung.
EU-Steuerkommissar Algirdas Šemeta erklärte: „Damit wir unsere Energie- und Klimaschutzziele erreichen, brauchen wir eine gerechte und transparente Energiebesteuerung.“ Er schlägt vor, den Mindeststeuersatz in zwei Komponenten aufzuteilen:
- Besteuerung auf der Grundlage der CO2-Emissionen des Energieerzeugnisses, wobei ein Betrag von 20 Euro pro Tonne CO2 festgelegt wird;
- Besteuerung auf der Grundlage des Energiegehalts, d. h. nach der tatsächlichen Energie, die in einem Erzeugnis enthalten ist, gemessen in Gigajoule (GJ). Der Mindeststeuersatz würde auf 9,60 Euro/GJ für Kraftstoffe und 0,15 Euro/GJ für Brennstoffe festgelegt. Dies würde bei allen Brenn- und Kraftstoffen Anwendung finden, die für Verkehrs- und Heizzwecke verwendet werden.
Um sozialen Aspekten Rechnung zu tragen, können die Mitgliedstaaten Heizenergie für Privathaushalte gänzlich von der Besteuerung befreien. (ad)