Ein Landwirt aus dem Altkreis Hünfeld hatte dem Futter für seine 400 Absatzferkel vorbeugend die Antibiotika Colistin und Amoxicillin beigemischt; ohne Verschreibung des Tierarztes. Dafür hat ihn das Amtsgericht Hünfeld jetzt zu 60 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt.
Laut einem Bericht in der Fuldaer Zeitung war dem Fuldaer Veterinäramt 2013 die Beimischung bei einer Kontrolle aufgefallen. Der Landwirt rechtfertigte sich damals, die Antibiotika seien von früheren Behandlungen übrig geblieben. Amtstierärztin Dr. Carina Urban, die bei der Verhandlung als Zeugin geladen war, betonte: „Der medizinische Sachverstand eines Tierarztes ist unumgänglich.“ Denn bei unsachgemäßer Behandlung von bakteriellen Infektionen durch Antibiotika könnten Resistenzen gefördert werden – etwa wenn das Mittel zu kurz, zu lang oder an gesunde Tiere verabreicht werde.
Während der Verhandlung kam auch die schwierige Situation des Landwirtes zur Sprache: „Es klemmt bei uns überall.“ Schon bei früheren Kontrollen des Veterinäramtes waren die Hygiene und eine zu kleine Bodenfläche für die Tiere bemängelt worden. „Anstatt die Stalltechnik zu verbessern, geben Landwirte daher oft prophylaktisch Antibiotika“, erklärte die Amtstierärztin. Denn das sei einfacher und billiger.
Der Richter habe laut der Zeitung schließlich die Situation des Landwirts in der Urteilsfindung berücksichtigt. „Landwirte haben kaum noch Spielraum, wenn ein Kilo Billig-Fleisch nur noch fünf Euro kostet.“ Doch selbst der Verbraucher, der „nur das Billigste vom Billigsten“ kauft, müsse darauf vertrauen können, dass er unbedenkliches Fleisch erhält. Im vorliegenden Fall sei das nicht gewährleistet.