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Neu: Futterhersteller sollen Zulassungspflicht unterliegen

Zehn Wochen nach der Sonderkonferenz der Agrarminister zum Dioxin-Skandal hat Bundesagrarministerin Ilse Aigner drei weitere Maßnahmen des "Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" auf den Weg gebracht. Nach dem entsprechenden Verordnungsentwurf sollen künftig Betriebe, die Futterfette oder Futterfettsäuren herstellen, einer Zulassungspflicht nach strengen Kriterien unterworfen

Lesezeit: 2 Minuten

Zehn Wochen nach der Sonderkonferenz der Agrarminister zum Dioxin-Skandal hat Bundesagrarministerin Ilse Aigner drei weitere Maßnahmen des "Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" auf den Weg gebracht.



Nach dem entsprechenden Verordnungsentwurf sollen künftig Betriebe, die Futterfette oder Futterfettsäuren herstellen, einer Zulassungspflicht nach strengen Kriterien unterworfen werden. Darüber hinaus müssen die Unternehmen ihre Produktionsströme klar voneinander trennen. Fette und Öle, die für die Herstellung von Futtermitteln, Lebensmitteln oder Arzneimitteln bestimmt sind, dürfen nicht in derselben Anlage hergestellt werden wie Fette, die in der industriellen Produktion eingesetzt werden.



Als weitere Sicherheitsmaßnahme hat Aigners Ministerium die Auflagen für Eigenkontrollen der Mischfuttermittelhersteller durch rechtsverbindliche Vorgaben präzisiert. Die Betriebe sind demnach verpflichtet, Zutaten vor der Verwendung auf ihre Reinheit und Sicherheit zu untersuchen. Dabei wird unter anderem auf Dioxin, Furane oder dioxinähnliche Stoffe getestet. Erst wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen, darf mit der Herstellung des Mischfuttermittels begonnen werden.


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Fettsäuren müssen künftig zu 100 % überprüft werden. Gleiches gilt für Einzelfuttermittel, die nicht in der nationalen Positivliste aufgeführt sind. Sie unterliegen ebenfalls einer vollständigen Untersuchungspflicht ohne jede Ausnahme. Stoffe, bei denen das Risiko einer Kontamination geringer ausfällt (z.B. reine Pflanzenöle aus Ölmühlen) müssen je nach Risikoklasse jeweils zu 50 % bzw. zu 20 % untersucht werden. Bei Verstößen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, teilt das BMELV mit.


Hintergrund


In ihrem "Aktionsplan" hatte Aigner als Konsequenz aus dem Dioxin-Skandal umfangreiche Maßnahmen vorgestellt. Mehr als die Hälfte dieser Maßnahmen sollen laut der CSU-Politikerin bereits in der Umsetzung sein, weitere Schritte wie das Verbraucherinformationsgesetz würden folgen. Darüber hinaus will die Ministerin mit der Novelle des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) ein Dioxin-Frühwarnsystem mit vierteljährlichen Lageberichten einführen.

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