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5 % weniger Ammoniakemissionen bis 2020!

Die Bundesregierung hält eine Minderung der Ammoniakemissionen um 5 % auf zirka 544 Kilotonnen bis zum Jahr 2020 für machbar. Nach aktuellen Prognosen des Umweltbundesamtes werde mit bisher eingeleiteten Regelungen und Maßnahmen bis zum Jahr 2020 schon eine Emissionsminderung von 3,4 % erreicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung hält eine Minderung der Ammoniakemissionen um 5 % auf zirka 544 Kilotonnen bis zum Jahr 2020 für machbar. Nach aktuellen Prognosen des Umweltbundesamtes werde mit bisher eingeleiteten Regelungen und Maßnahmen bis zum Jahr 2020 schon eine Emissionsminderung von 3,4 % erreicht.


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Die zusätzlich erforderlichen Emissionsminderungen sollen unter anderem durch die Verpflichtung zur Anwendung emissionsarmer Ausbringverfahren für Wirtschaftsdünger und die verpflichtende Einarbeitung von Geflügelmist innerhalb von vier Stunden erreicht werden, erklärte die Regierung am Donnerstag. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen bereite die man derzeit die Novellierung der Düngeverordnung vor.


Zur weiteren Verringerung der Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung sei die Weiterentwicklung der Haltungssysteme notwendig, heißt es weiter. Die Bundesregierung unterstütze dies durch verschiedene Forschungs- und Förderungsmaßnahmen. Darüber hinaus hätten die Bundesländer verschiedene Maßnahmen ergriffen. Sie reichten von der Ausgestaltung von Programmen zur Förderung emissionsarmer Haltungsformen und Ausbringungstechniken bis hin zu immissionsschutzrechtlichen Anforderungen wie dem Einbau von Abluftreinigungsanlagen.


Ammoniak trage insbesondere zur Eutrophierung und Versauerung von Ökosystemen und zur Bildung sekundärer Feinstäube bei, schreibt die Bundesregierung. Die damit im Zusammenhang stehenden Umweltkosten könnten derzeit nur grob abgeschätzt werden. Die aktuelle Methodenkonvention des Umweltbundesamtes nenne als Anhaltspunkt gesamtgesellschaftliche Umweltkosten von 27 Euro je Kilogramm emittierten Ammoniaks. Vor allem im Bereich der Auswirkungen auf Ökosysteme hätten aber bisher nur Teilaspekte berücksichtigt werden können. Insbesondere läge der Bundesregierung keine differenzierte Analyse der ökologischen und/oder gesundheitlichen Schäden aufgrund der Ammoniakemissionen in der Nähe von Mastanlagen vor.

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