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Offenbar interner Widerstand gegen Güllelager-Verschärfungen

Der vom Bundesumweltministerium erstellte Entwurf der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) trifft auf einhellige Ablehnung der Agrarpolitiker der Koalition und des Bundeslandwirtschaftsministeriums. So ist der FDP-Agrarexperte Rainer Erdel aus dem Landkreis Ansbach u.a.

Lesezeit: 2 Minuten

Der vom Bundesumweltministerium erstellte Entwurf der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) trifft offenbar auf Ablehnung einiger Agrarpolitiker der Koalition und des Ministeriums selbst. So ist u.a. der FDP-Agrarexperte Rainer Erdel aus dem Landkreis Ansbach der Ansicht, dass der Entwurf in der jetzigen Form viele landwirtschaftliche Betriebe überfordert und völlig unverhältnismäßige Anforderungen an den Bau von JGS-Anlagen stellt. JGS-Anlagen dienen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silage.

 

Vorgesehen sind unter anderem eine umfassende Pflicht zur Einbau von Leckageerkennungssystemen und für Doppelwandigkeit bei unterirdischen Güllebehälter und in Gebieten mit hohem Grundwasserstand. Es wird eine Nachrüstungspflicht aller bestehenden Anlagen in den nächsten zehn Jahren gefordert. „Dies würde absehbar dazu führen, dass gerade kleinere und mittlere Betriebe ihren Hof aufgeben müssen, weil die Nachrüstung nicht wirtschaftlich wäre“, so Erdel. Die erhöhten Kosten für den Neubau beziehungsweise die Nachrüstung von JGS-Anlagen lägen in der Regel im höheren fünfstelligen Bereich.

 

Insbesondere wären auch sehr viele Biogasanlagen davon betroffen, die unter anderem künftig ihre unterirdischen Rohre doppelwandig auslegen müssten. Erdel weißt darauf hin, dass im Jahr 2010 nur 4,4 % der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen den Bereich JGS betrafen. Über 90 % der ausgetretenen Stoffe konnte zudem zurückgewonnen werden. (ad)

 

Mehr dazu lesen Sie in der aktuellen top agrar-Ausgabe 6/2012 sowie in folgender Meldung:


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