Der Bundesrat hat am Freitag Erleichterungen bei der Fahrerlaubnis beschlossen. Zum einen gibt es künftig einen rechtssicheren Einsatz von selbstfahrenden Futtermischwagen mit den Fahrerlaubnisklassen L bzw. T. Zum anderen wird die Höchstgeschwindigkeit im Rahmen der Fahrerlaubnisklasse L von 32 auf 40 km/h ausgeweitet.
Positiv dabei sei aus Sicht des Bauernverbandes vor allem, dass künftig mit der Fahrerlaubnis Klasse B (Autoführerschein) auch das Führen von Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse L möglich ist, also von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Dies sei vor allem von Bedeutung für den Einsatz ausländischer Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft, wenn sie im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sind. Erleichterungen gibt es auch bei der Mindestalterregelung von Ausländern mit vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland. Hier ist künftig das für die jeweilige Klasse in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter ausschlaggebend.
Anfang Juli werden die Neuregelungen wohl in Kraft treten, schätzt der DBV. (ad)
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