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Absage an EU-Pläne für Ökoverordnung

Die Bundesländer haben ihre ablehnende Haltung gegenüber den Plänen für eine Neufassung der EU-Ökoverordnung bekräftigt. Sie fordern eine Abkehr vom Prinzip der Prozessorientierung und vom zweistufigen Kontrollsystems. Auch einer undifferenzierten Abschaffung von Ausnahmeregelungen erteilten sie eine Absage.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesländer haben ihre ablehnende Haltung gegenüber den Brüsseler Plänen für eine Neufassung der EU-Ökoverordnung bekräftigt. Am Freitag forderten sie eine Abkehr vom Prinzip der Prozessorientierung und vom zweistufigen Kontrollsystems. Auch einer undifferenzierten Abschaffung von Ausnahmeregelungen erteilten sie eine Absage. Zudem seien die wesentlichen Regelungen im europäischen Primärrecht anstatt in Rechtsakten zu fassen.


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Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner forderte die EU-Kommission auf, ihre bisherigen Überlegungen grundlegend zu überdenken. Brunner befürchtet, dass vor allem kleinere Betriebe vor einem Umstieg zurückschrecken, sollten die Brüsseler Vorschläge umgesetzt werden. Diese kritisierte der CSU-Politiker als „zu bürokratisch und zu weitgehend“.


Schon länger spricht sich Brunner dafür aus, die Novelle der EU-Ökoverordnung auf sinnvolle Änderungen zu beschränken. Dazu zählt für ihn eine Verbesserung der Kontrollen bei Importen aus Drittstaaten. Für notwendig hält der Minister auch ein Verbot von Betriebsteilungen, um eine Vermischung von Warenströmen künftig besser unterbinden zu können, sowie die Einführung einer Gruppenzertifizierung, um die Kosten für kleinere Betriebe in Grenzen zu halten.


Der Vorsitzende vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, begrüßte die Haltung der Länder. „Wenn Bioweiter wachsen und nicht zurück in die Nische soll, müssen die Brüsseler Ideen deutlicher als bisher zurückgewiesen werden“, so der BÖLW-Vorsitzende. Die Debatte müsse von den „weitgehend unsinnigen und unausgegorenen“ Vorschlägen aus Brüssel in eine sinnvolle Weiterentwicklung des bestehenden Biorechts umgelenkt werden.

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