Das Schreiben hat auf den ersten Blick einen amtlichen Charakter. „Gewerbeauskunfts-Zentrale“ steht groß auf dem Formular, das Landwirten und Gewerbetreibenden unaufgefordert ins Haus geschickt wird. Name und Anschrift des Empfängers, manchmal auch die Telefonnummer, sind bereits eingedruckt. Andere Daten, wie E-Mail-Adresse oder Homepage, sollen dann ergänzt oder korrigiert und die Richtigkeit der Daten dann mittels Unterschrift bestätigt werden. Die Rücksendung soll per Telefax gebührenfrei erfolgen, berichtet das Wochenblatt Westfalen-Lippe.
Was nur im Kleingedruckten steht: Mit der Rücksendung des unterschriebenen Formulars wird ein Vertrag abgeschlossen, der den Auftraggeber zur Zahlung von 956,40 Euro plus Mehrwertsteuer verpflichtet. Die Gegenleistung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, die diesen „Service“ anbietet, ist einzig und allein ein Eintrag in einem Internetportal – sozusagen eine Branchendatenbank. Für den Kunden ist der Eintrag in aller Regel völlig wertlos, er hat keinen Vorteil davon.
Das Wochenblatt rät: Werfen Sie das Schreiben sofort in den Papierkorb und reagieren Sie nicht darauf. Unterschreiben Sie das Formular nicht und faxen Sie es keinesfalls zurück!
Wer das Formular der GWE schon ausgefüllt zurückgesandt hat, sollte den Vertragsabschluss sofort per Einschreiben widerrufen. Es gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Auch wer wegen des Eintrags schon eine Rechnung erhalten hat, sollte zunächst kein Geld überweisen. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann.
Nach demselben Schema arbeiten übrigens auch andere unseriöse Anbieter, die auf die Gutgläubigkeit der Bürger bauen und damit offenbar gute Geschäfte machen. (ad)
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