Einzelne Landwirte haben in letzter Zeit von einer "Gewerbeauskunft-Zentrale" in Düsseldorf (GWE) Rechnungen erhalten, die wie amtliche Schreiben aufgemacht sind. Darin wurde um Unterschrift gebeten, damit der Landwirt, der z.B. eine Biogasanlage oder Solaranlage betreibt, in ein Internetportal eingetragen werde kann. Nur im Kleingedruckten weist GWE auf die horrenden Kosten von 478,20 Euro + MwSt hin. In Wahrheit handelt es sich um üble Abzocke. Was die Eintragung in dem unbekannten Internetportal bringen soll, erfahren die Empfänger des Schreibens nicht, Wer trotzdem den Vertrag unterschrieben und danach Mahnungen erhalten hat, sollte den Geldbetrag nicht überweisen. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale und des Deutschen Schutzverbandes für Wirtschaftskriminalität sollten Landwirte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Die Kündigung sollten Sie per eingeschriebenen Brief mit Rückschein aussprechen. Bislang habe GWE keine Zwangsmaßnahmen gegen Landwirte eingeleitet.
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