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Agrarrat: Mehrheit für Veröffentlichung von Beihilfeempfängern

Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten unterstützt die Vorschläge der Europäischen Kommission zur namentlichen Veröffentlichung von Direktzahlungsempfängern. Dieses Fazit hat der irische Agrarratsvorsitzende Simon Coveney im Anschluss an eine Aussprache der Landwirtschaftsminister am Montag vergangener Woche in Brüssel gezogen.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten unterstützt die Vorschläge der Europäischen Kommission zur namentlichen Veröffentlichung von Direktzahlungsempfängern. Dieses Fazit hat der irische Agrarratsvorsitzende Simon Coveney im Anschluss an eine Aussprache der Landwirtschaftsminister am Montag vergangener Woche in Brüssel gezogen.


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Insbesondere Dänemark, Schweden und Großbritannien drängen auf eine möglichst weitgehende Transparenz der Zahlungsempfänger ohne Ausnahmen für Kleinbetriebe, wie die Kommission es plant. Andere Mitgliedstaaten wie Zypern oder Spanien befürworten den Entwurf prinzipiell, wünschen sich aber eine höhere Bagatellschwelle als die vorgeschlagenen 1 000 Euro an Beihilfen.


Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner gehört zusammen mit ihren Amtskollegen aus Österreich, Bulgarien, Polen, Ungarn und Irland zu einer Gruppe, die gegenüber dem Entwurf aus Datenschutzgründen größere Bedenken hat.


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Eine Sperrminorität, die ausreichen würde, den Vorschlag zu blockieren, besteht nach Einschätzung von EU-Experten jedoch nicht - vor allem, weil Frankreich auf die Seite der Befürworter schwenkte. Aigner hob hervor, dass die Bundesregierung den Wunsch nach mehr Transparenz grundsätzlich unterstützt. Man sei aber der Auffassung, dass der Kommissionsvorschlag nicht im Einklang mit dem Datenschutz stehe und habe deshalb rechtliche Bedenken.


Vor Journalisten pochte Aigner am Rande des Rates auf Rechtssicherheit. Wie ein wasserdichtes Mehr an Transparenz aussehen könnte, will die Ministerin den Juristen überlassen; vorstellen könnte sie sich beispielsweise die anonymisierte Darstellung der Daten. Der juristische Dienst des Rates kommt in einem Gutachten zur Auffassung, dass die Kommission noch besser begründen muss, warum sie die vorgeschlagenen Maßnahmen für notwendig und alternativlos hält.


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