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Eiweißpflanzen werden stärker beim Greening angerechnet!

Im Rahmen des Greenings sollen Landwirte durch den Anbau von Eiweißpflanzen jetzt doch leichter auf ihre notwendigen ökologischen Vorrangflächen kommen als bislang bekannt. Der Anbau von stickstofffixierenden Pflanzen soll mit dem Faktor 0,7 statt 0,3 auf das Ziel von 5 % ökologischen Vorrangflächen angerechnet werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Rahmen des Greenings sollen Landwirte durch den Anbau von Eiweißpflanzen jetzt doch leichter auf ihre notwendigen ökologischen Vorrangflächen kommen als bislang bekannt. Wie die Europäische Kommission am Mittwoch bestätigte, soll der Anbau von stickstofffixierenden Pflanzen mit dem Faktor 0,7 statt 0,3 auf das Ziel von 5 % ökologischen Vorrangflächen angerechnet werden. Das bedeutet, um 7 ha Vorrangfläche zu erreichen, müssten 10 ha Klee, Lupinen, Alfalfa oder ähnliches angebaut werden.


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Nach den bisherigen Plänen hätten es mehr als 23 ha sein müssen. Ferner versicherte die Kommission in einer schriftlichen Erklärung, dass sie die Detailregeln zur Agrarreform, die sogenannten delegierten Rechtsakte, im kommenden Jahr überarbeiten wird, sollte sich herausstellen, dass die Vorgaben zu einer „spürbaren Verringerung des Produktionspotentials der EU“ führen.


Daneben bekräftigte die Behörde, alles dafür zu tun, dass die Auflagen mit so wenig Bürokratie wie möglich für Verwaltung und Landwirte umgesetzt würden. Verfahren sollten vereinfacht werden, unter anderem für die Anrechnung von Gräben.


Mit diesen Zugeständnissen reagiert die Kommission auf Kritik vor allem aus dem Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments, der gedroht hatte, die delegierten Rechtakte in der ursprünglichen Form zu verwerfen - was vermutlich zu einer Verzögerung des Inkrafttretens von Kernelementen der EU-Agrarreform geführt hätte.


Der agrarpolitische Sprecher der Christdemokraten im Europaparlament, Albert Deß, hob die Bedeutung des Anbaus von Proteinpflanzen wie Ackerbohnen oder Klee auf den Vorrangflächen für eine europäische Eiweißstrategie hervor. Der Ausschuss stimmt am 7. April darüber ab, ob dem Plenum des Parlaments empfohlen wird, die besonders kritisierten Teile der delegierten Rechtsakte abzulehnen oder nicht.



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