Es ist eine vertrackte Situation: Die Landwirte stecken schon mitten in den Anbauplanungen für das kommende Erntejahr. Und noch immer wird in Bund und Ländern munter über wichtige Details gestritten, wie es insbesondere mit dem Greening laufen soll. Beobachter rechnen damit, dass die letzten Einzelheiten frühestens im Oktober/November in trockenen Tüchern sein werden – verdammt spät für die Landwirte, um die neuen Vorschriften im Ackerbau noch umzusetzen.
Zwar haben Bundestag und Bundesrat die Grundzüge der EU-Agrarreform bereits in deutsches Recht umgesetzt. Der Teufel steckt aber wie so oft im Detail: Viele Regeln müssen noch in der deutschen „Direktzahlungen-Durchführungsverordnung“ festgelegt werden. Diese wird vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) erarbeitet, das dafür aber die Zustimmung des Bundesumweltministeriums (BMUB) benötigt. Das ist ein zähes Ringen. Dem Vernehmen nach scheinen sich die beiden Ministerien inzwischen aber angenähert zu haben.
top agrar hat die zehn wichtigsten Fragen zusammengestellt und nach dem aktuellen Diskussionsstand so weit wie möglich beantwortet:
- Darf ich künftig noch Dauergrünland umbrechen?
- Werden Flächen in Agrarumweltmaßnahmen als öVF angerechnet?
- Was gilt als eigenständige Hauptkultur?
- Welche Zwischenfrüchte für das Greening?
- Darf ich Zwischenfrüchte ernte und nutzen?
- Kann ich Blüh-, Puffer- und Randstreifen als öVF anrechnen lassen?
- Welche Landschaftselemente zählen als öVF?
- Darf ich für mein Greening auch weit entfernte Flächen zupachten?
- Bekommt ein Junglandwirt immer die Zusatz-Prämie?
- Was ist ein aktiver Landwirt?