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Agrarreform: Übergangsregeln für 2014 vorgeschlagen

Die Europäische Kommission hat gestern Vorschläge mit Übergangsvorschriften für 2014 veröffentlicht, die bestimmte Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), insbesondere die Regelung für Direktzahlungen, betreffen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Europäische Kommission hat gestern Vorschläge mit Übergangsvorschriften für 2014 veröffentlicht, die bestimmte Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), insbesondere die Regelung für Direktzahlungen, betreffen.

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Auch wenn die Kommission derzeit intensiv mit dem Europäischen Parlament und dem Rat daran arbeitet, eine politische Einigung über die GAP-Reform zu erzielen, und nach wie vor zuversichtlich ist, dass dies vor Ende Juni geschehen kann, damit die neuen Rechtsvorschriften ab 1. Januar 2014 in Kraft treten können, ist es unrealistisch davon auszugehen, dass die Mitgliedstaaten bis zum Beginn des kommenden Jahres alle notwendigen administrativen Verfahren eingeführt haben. Um Kontinuität zu gewährleisten, sind daher für einige Bestandteile der GAP und am offensichtlichsten für die Direktzahlungsregelung Übergangsregeln erforderlich. Dies würde bedeuten, dass die bestehenden Vorschriften der Betriebsprämienregelung, der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung und der Zahlungen gemäß „Artikel 68“ weiterhin im Antragsjahr 2014 gelten.


Neue Regeln wie die für die Ökologisierung würden erst ab Beginn des Jahres 2015 gelten, so dass die Zahlstellen über mehr Zeit verfügen, um sich auf diese Veränderungen vorzubereiten.


Wie die Kommission mitteilt gehört es für die ländliche Entwicklung zur gängigen Praxis, Übergangsregeln festzulegen, um eine Verknüpfung zwischen zwei mehrjährigen Programmplanungszeiträumen herzustellen. Allerdings sind auch einige besondere Übergangsregelungen erforderlich, insbesondere um auf die Auswirkungen zu reagieren, die die Verzögerung der neuen Direktzahlungsregelung mit sich bringt. Die Vorschläge enthalten auch neue Übergangsbestimmungen für Kroatien.


Mit den gestrigen Vorschlägen sollen auch die finanziellen Auswirkungen der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 8. Februar berücksichtigt werden, für die das Europäische Parlament noch seine Zustimmung erteilen muss. Die Einführung einer gerechteren Verteilung der Mittel für Direktzahlungen unter den Mitgliedstaaten, häufig „externe Konvergenz“ genannt, würde somit bereits im Antragsjahr 2014 beginnen.


EU-Landwirtschaftskommissar Dacian Cioloș erklärte dazu: "Das Motto für Direktzahlungen im Jahr 2014 lautet 'Bestehende Regeln, neue Haushaltsmittel', da es wichtig ist, dass die Zahlstellen über hinreichende Zeit verfügen, um die administrativen Vorkehrungen zu treffen und die Gewähr für die ordnungsgemäße Verwaltung der EU-Mittel zu bieten, und dass die Landwirte sich über die neuen Regeln im Klaren sind und nicht in etwas Neues hineingedrängt werden, bevor alles steht."


Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der Rat der EU-Staaten arbeiten derzeit an einer politischen Einigung über die GAP-Reform. Wenn diese bis Juni erreicht wird, können die neuen Rechtsvorschriften zwar ab 1. Januar 2014 in Kraft treten. Zudem müssen die Mitgliedstaaten aber auch alle notwendigen administrativen Verfahren einführen, um die Reform umzusetzen. (ad)

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