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"Agrarreform wird wohl erst 2015 kommen"

Die EU-Agrarreform wird wohl erst ab 2015 in Kraft treten. Davon ist zumindest Dr. Dietrich Guth überzeugt, der im Bundesagrarministerium Abteilungsleiter für EU-Politik ist.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Agrarreform wird wohl erst ab 2015 in Kraft treten. Davon ist zumindest Dr. Dietrich Guth überzeugt, der im Bundesagrarministerium Abteilungsleiter für EU-Politik ist. „Wenn die Reform pünktlich im Jahr 2014 starten soll, müssten zu Beginn 2013 die entsprechenden Beschlüsse zum Agrarhaushalt und zur Agrarpolitik vorliegen“, sagte der Beamte kürzlich bei einer Versammlung des Vereins landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen (VLF) Sauerland in Eslohe. Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand geht er von einer Übergangsregelung von ein bis zwei Jahren aus. Man rede dann also von einer Reform ab 2015.

 

In den kommenden Verhandlungen geht es laut Dr. Guth mit einem Agrarhaushalt von 435 Mrd. Euro um viel Geld. Ziel der Bundesregierung sei es dabei, den Finanzrahmen auf 1 % des Bruttonationaleinkommens zu begrenzen. Deutschland zahle ohnehin 4 Mrd. Euro mehr in die EU-Kasse ein, als wieder zurückfließe. Zudem plane die Kommission eine Angleichung der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedsstaaten. Nach dem derzeitigen Vorschlag müsse Deutschland auf etwa 4 % der Zahlungen verzichten, zitiert das Wochenblatt Westfalen-Lippe den Abteilungsleiter. 

 

Kritik gab es auch an einigen weiteren Punkten: So seien die Beschränkungen der Zahlungen auf aktive Landwirte nach dem Vorschlag der EU-Kommission je nach außerlandwirtschaftlichen Einkommen zu kompliziert und bedeute hohen bürokratischen Aufwand. Auch die vorgesehene Kappung der Prämien bei großen Betrieben mache ebenfalls keinen Sinn. Etwa 3 800 Betriebe seien in Deutschland von der Kappung betroffen. Nach Berücksichtigung der Lohn- und Lohnnebenkosten blieben lediglich noch 80 Betriebe. Diese, im wesentlichen Ackerbaubetriebe, hätten die Betriebsteilungspläne bereits in der Tasche. So müsse man einen hohen bürokratischen Aufwand ohne Folgen auf die Prämienauszahlung betreiben. Guth geht davon aus, dass man eine Sperrminorität in der EU gegen die Kappung halten könne.


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Kommission rätselt, wie Greening umgesetzt werden soll


Für nicht akzeptabel hält der BMELV-Beamte auch die 7 % ökologische Vorrangflächen. Danach seien in Deutschland 800 000 ha betroffen. Die Kommission wisse selbst noch nicht, wie das Greening überhaupt umgesetzt werden solle, kritisierte Guth. Zu befürchten sei, dass Landwirte aus den Intensivregionen Flächen in ungünstigeren Lagen günstig zupachten könnten, um diese dann stillzulegen. Guth bestätigte, dass es dagegen keine rechtliche Handhabe gebe. Deshalb sei die Bundesregierung auch gegen die Stilllegung.

 

Deutschland fordere zudem eine Ausnahme vom Greening für Betriebe mit weniger als 15 ha sowie für Betriebe mit hohem Grünlandanteil, erläuterte er der Gastredner abschließend. (ad)

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