Bundesumweltministerin Ilse Aigner (CSU) hat sich hinsichtlich der Neuausrichtung der europäischen Agrapolitik (GAP) für eine bessere Anerkennung von Agrarumweltmaßnahmen ausgesprochen. Vor dem Umweltausschuss des Bundestages wies sie am Mittwoch aber daraufhin, dass die europäischen Mittel für die Agrarpolitik „unterm Strich“ weniger würden. Mit Blick auf die so genannten Cross-Compliance, der Bindung von EU-Zahlungen an bestimmte Verpflichtungen im Umweltschutz, erklärte die Ministerin, diese hätten eine „disziplinierende Wirkung“. „Wir brauchen Übergänge, aber keine Brüche“ sagte die Ministerin über die Pläne für eine Neuordnung der GAP. Sie wies daraufhin, dass es dabei zwar einen Vorschlag der EU-Präsidentschaft, aber noch keine Beschlussvorlage der Europäischen Kommission für die GAP gebe.
Die CDU/CSU-Fraktion machte in der anschließenden Aussprache deutlich, dass sich bei den landwirtschaftlichen Flächen der Nutzungsdruck durch den Energiebedarf deutlich erhöht habe. Daraus ergebe sich die Frage, wie die Artenvielfalt in Agrarlandschaften weiter erhalten werden könne. Als Beispiel nannte er einen Rückgang der Vogelpopulation um 50 %: hier habe es bei 20 von 36 Arten einen „deutlichen Bestandseinbruch“ gegeben.
Die SPD betonte, dass die Landwirtschaft ihre Hausaufgaben in Bezug auf den Klimaschutz machen müsse. Die SPD-Fraktion wollte wissen, welche Maßnahmen hier über die bereits bestehenden cross-compliance geplant seien. Außerdem wollte sie wissen, wie genau der Begriff „aktiver Landwirt“ in Zukunft definiert werde. Die FDP sprach sich dafür aus, die Mittel für das Umweltprogramm „Life“ zu erhöhen, da dies besonders für den Schutz der Artenvielfalt wichtig sei.
Die Akzeptanz der Gemeinsamen Agrarpolitik ist nach Ansicht der Grünen von der Art der Ausgaben abhängig. Als problematisch bezeichneten die Grünen, dass es weiterhin zu einer starken „Vermaisung“, also dem starken Anbau von Maispflanzen, komme. Außerdem erkundigte sich die Fraktion, warum es zu einer Erhöhung der Mittel der zweiten Säule, die die Mittel für die ländliche Entwicklung vorsieht, kommen solle anstelle eines greenings der ersten Säule. Greening bezeichnet die Vergabe von Direktzahlungen als Umweltprämie. Die Linke wollte in diesem Zusammenhang wissen, ob Agrarbetriebe auch vom greening der ersten Säule befreit werden könnte und ob es Sonderregelungen für Ökobetriebe geben werde. (ad)