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Asiatische Geflügelpest in MV: Tötung abgeschlossen

Die Ursache für den Ausbruch der asiatischen Variante der Geflügelpest vom Subtyp H5N8 bei Puten im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist nach wie vor ungeklärt. Zu den Sofortmaßnahmen gehören neben der Sperre des Betriebes auch die Tötung und Beseitigung der Tiere sowie die Reinigung und Desinfektion der Stallungen.

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Die Ursache für den Ausbruch der asiatischen Variante der Geflügelpest vom Subtyp H5N8 bei Puten im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist nach wie vor ungeklärt.


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Zu den Sofortmaßnahmen gehören neben der Sperre des Betriebes auch die Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere sowie die Reinigung und Desinfektion der Stallungen. Laut Schweriner Agrarressort wurde die Tötung der Tiere in dem betroffenen Putenmastbetrieb in der Nacht zum vergangenen Freitag abgeschlossen. Direkt daran habe sich die Tötung aller Tiere aus Kleinsthaltungen in einem Umkreis von 3 km angeschlossen. Insgesamt mussten nach offiziellen Angaben rund 32 200 Tiere gemerzt und fachgerecht entsorgt werden.


Darüber hinaus wurden um den Ausbruchsbestand ein Sperrbezirk von mindestens 3 km und ein Beobachtungsgebiet von mindestens 10 km eingerichtet, in denen weitere Schutzmaßnahmen gelten, beispielsweise die Stallpflicht. Der Sperrbezirk kann frühestens 21 Tage nach Abnahme der Grobreinigung und Vordesinfektion aufgehoben werden, der Beobachtungsbezirk nach frühestens 30 Tagen.


Die epidemiologischen Untersuchungen gehen indes weiter. Bisher wurden über 500 Proben durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei auf H5N8 analysiert. Bisher sind alle Ergebnisse negativ.


Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus forderte die Geflügelhalter im Land auf, die von den zuständigen Behörden angeordneten Maßnahmen strikt einzuhalten. Insbesondere die Freilandgeflügelhalter außerhalb der Aufstallungsgebiete trügen derzeit eine hohe Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Die Durchführung von Geflügelbörsen ist landesweit untersagt.


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