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Auffassungsunterschiede in der CDU zum Verbandsklagerecht im Tierschutz

Gegen die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände hat sich der tierschutzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dieter Stier, ausgesprochen. „Für eine solche Regelung besteht keinerlei Notwendigkeit“, so der CDU-Politiker in einer Presseverlautbarung.

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Gegen die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände hat sich der tierschutzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dieter Stier, ausgesprochen. „Für eine solche Regelung besteht keinerlei Notwendigkeit“, so der CDU-Politiker in einer Presseverlautbarung.


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Es sei nicht akzeptabel, dass ein Tierschutzverband mit einer Feststellungsklage willkürlich behördliche Maßnahmen wie etwa die Genehmigung eines Tierversuches im Nachhinein gerichtlich überprüfen lassen könne. Stelle das Gericht fest, dass die Genehmigung gegen das Tierschutzrecht verstoße, müsse die Behörde dies bei allen künftigen Entscheidungen zugunsten der Tiere berücksichtigen.


„Die zu erwartende Flut an Klagen kann nicht im Interesse der Allgemeinheit sein“, warnte Stier, der für einen „Tierschutz mit Augenmaß“ plädiert. Dringend notwendig sei mehr Transparenz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung.


Unterdessen forciert die saarländische CDU-SPD-Landesregierung allerdings die Einführung eines Verbandsklagerechts im Tierschutz. Nachdem der Landtag bereits den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Tierschutzverbandsklagegesetzes in Erster Lesung debattiert hat, fand in der vergangenen Woche eine Anhörung im Umweltausschuss statt. (AgE)

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