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BLG für behutsame Weiterentwicklung des Bodenrechts

Für eine behutsame Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Bodenrechts spricht sich der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) aus. Begrenzte Anpassungen könnten dazu beitragen, Gefahren entgegenzuwirken, die aus aktuellen Entwicklungen auf dem Bodenmarkt für die Agrarstruktur resultieren, sagte BLG-Vorstandsvorsitzender Dr. Willy Boß vor einigen Tagen.

Lesezeit: 2 Minuten

Für eine behutsame Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Bodenrechts spricht sich der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) aus. Begrenzte Anpassungen könnten dazu beitragen, Gefahren entgegenzuwirken, die aus aktuellen Entwicklungen auf dem Bodenmarkt für die Agrarstruktur resultieren, sagte BLG-Vorstandsvorsitzender Dr. Willy Boß vor einigen Tagen.


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Boß warnte zugleich vor Schnellschüssen. Mögliche Änderungen sollten nur nach gründlicher Vorbereitung und in enger Abstimmung der für das Bodenrecht zuständigen Länder, aber auch zwischen Bund und Ländern erfolgen, betonte der BLG-Vorsitzende. Er rechnet damit, dass sich Bund und Länder in den kommenden Monaten eingehend mit der Thematik befassen werden.

 

Boß nannte den Preisanstieg auf dem landwirtschaftlichen Boden- und Pachtmarkt einen Faktor, der den BLG zu dem Gutachten veranlasst habe. So seien die Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke in Deutschland seit 2007 im Durchschnitt um mehr als 25 % gestiegen. In den neuen Ländern beliefen sich die Preissteigerungen in diesem Zeitraum auf mehr als 85 %, in Westdeutschland auf rund 13 %.


Die Ursachen dafür seien vielfältig und lägen neben veränderten globalen Rahmenbedingungen, wie einer steigenden Nachfrage nach Nahrungsmitteln in hausgemachten Einflüssen wie die Anreizwirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die aktuelle Flächenprivatisierungsstrategie des Bundes in Ostdeutschland und auch den nahezu ungebrochenen außerlandwirtschaftlichen Flächenbedarf. Im Ergebnis nehme die Zahl der landwirtschaftlichen Unternehmen zu, die nicht mehr in der Lage seien, die aus dem eigenen Pachtflächenbestand auf den Markt kommenden Grundstücke oder Ersatzflächen zu erwerben. (AgE)

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