Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

BLHV: Thema Hofabgabe muss differenziert betrachtet werden

Mit Blick auf die Diskussionen um die Neugestaltung der Hofabgabeklausel hat sich der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) für eine differenzierte Betrachtung des Themas ausgesprochen. Nach seiner Auffassung sollten bei der aus den 50er Jahren stammenden Regelung alle Seiten betrachtet werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit Blick auf die Diskussionen um die Neugestaltung der Hofabgabeklausel hat sich der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) für eine differenzierte Betrachtung des Themas ausgesprochen.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Nach seiner Auffassung sollten bei der aus den 50er Jahren stammenden Regelung alle Seiten betrachtet werden. Zugleich warnte der Verband davor, die Debatte um die Abschaffung der Hofabgabeklausel zu generalisieren und die regionalen Unterschiede nicht zu sehen.


Das „eigentliche Kernproblem“ sieht der BLHV allerdings darin, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen eine auskömmliche Altersversorgung nicht sicherstellten und die wirtschaftliche Lage der Betriebe eine zusätzliche private Versorgung oftmals nicht zulasse. Nach Ansicht von BLHV-Präsident Werner Räpple sollte jetzt und auch in Zukunft gelten, dass man sich nach 45 Jahren harter Arbeit als landwirtschaftlicher Betriebsleiter dem Ruhestand widmen könne und eine auskömmliche Rente habe.


Dem BLHV zufolge gibt es auf der einen Seite Betriebe ohne Hofnachfolger, während bei anderen die Generationennachfolge schon geklärt ist, lange bevor der Seniorchef das Rentenalter erreicht hat. Für junge, ambitionierte Landwirte sei es wichtig, dass sie bei dessen Renteneintritt die Verantwortung für den kompletten Betrieb übernehmen könnten.


Der BLHV verwies auf Daten des Statistischen Landesamtes in Baden-Württemberg aus dem Jahr 2010, nach der bei den 60- bis 64-jährigen Leitern von Haupterwerbsbetrieben zu 38 % und bei Nebenerwerbsbetrieben zu 25 % ein Nachfolger lang- oder kurzfristig zur Verfügung stehe. Bei 29 % der über 45 Jahre alten Betriebsleiter sei hingegen die Hofnachfolge noch ungewiss, und bei 23 % der gleichen Arbeitsgruppe gebe es keine Nachfolge. „Nach der bestehenden gesetzlichen Regelung müssen Landwirte, die Rente beziehen wollen, ihren Betrieb durch Verpachtung, Übertragung oder Veräußerung abgeben.


Genau das ist immer wieder Diskussionsstoff, da die südbadischen Eigentumsstrukturen und die gesetzliche Altersversorgung nicht immer zum Leben im Alter ausreichen“, erklärte BLHV-Geschäftsführer Benjamin Fiebig.


Auf Verständnis stößt beim BLHV die Absicht der Interessengemeinschaft zur Abschaffung der Hofabgabeklausel, sich mit einer Petition an den Bundestag zu wenden, um diese auf den Prüfstand zu stellen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.