60 Vereinfachungsvorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2013 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegt. In einem Diskussionspapier wird unter anderem eine Neudefinition des „aktiven Landwirts“ angemahnt, auf den die EU-Kommission die Direktzahlungen künftig beschränken will.
Nach dem Vorschlag soll ein „aktiver Landwirt“ mindestens die Hälfte seiner Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzen und dabei von den Mitgliedstaaten festzulegende Mindestanforderungen erfüllen. Kriterien, die sich an den Einkünften orientieren, seien hingegen aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwands zu streichen.
Ersatzlos streichen will das Agrarressort die Vorschriften zur Kappung. Auch hier stehe einem unangemessenen Verwaltungsaufwand eine nur geringe Wirkung gegenüber. Erheblichen Spielraum zur Vereinfachung sieht das Bundeslandwirtschaftsministerium ferner beim Greening. Beispielsweise sollten seiner Ansicht nach sowohl Betriebe mit einer Ackerfläche von weniger als 15 ha von den Verpflichtungen ausgenommen werden als auch diejenigen, in denen der Dauergrünlandanteil mehr als 50 % der Betriebsfläche einnimmt.
Außer auf die EU-Direktzahlungenverordnung beziehen sich die Vereinfachungsvorschläge auf die Brüsseler Entwürfe für die Verordnung zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-Verordnung), die Marktordnungs-Verordnung, die Horizontale Verordnung sowie auf eine Reihe von Durchführungsbestimmungen.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) warnte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner davor, unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus wesentliche Punkte der EU-Reformvorschläge zu verwässern. (AgE)