Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

BNN lehnt Opt-out-Verschlag zur Gentechnik ab

Der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) hat die Bundesregierung aufgefordert, sich mit einer Sperrminorität bei der nächsten EU-Umweltministerratssitzung gegen den „Opt-out“-Vorschlag der EU-Ratspräsidentschaft zu stellen. Die Regelung führe zu mehr Gentechnik, heißt es.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) hat die Bundesregierung aufgefordert, sich mit einer Sperrminorität bei der nächsten EU-Umweltministerratssitzung gegen den „Opt-out“-Vorschlag der EU-Ratspräsidentschaft zu stellen.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Wie der BNN erklärte, widerspricht der Vorschlag dem Wunsch der Verbraucher, da er nicht zu weniger, sondern zu mehr Gentechnik führe. Nach diesem werde nicht, wie Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt behauptet, der Staat zum Koch, sondern bleibe „Kellner“, der den Koch bitten müsse, auf „Gentech-Zutaten“ zu verzichten - ein Prozess, der die Agrarindustriekonzerne in überlegene Verhandlungspositionen versetzen würde.


Der BNN erneuerte nun seine Forderung, die Gentechniktür, welche die Regierung durch ihre Enthaltung im Februar zu GVO-Mais der Linie 1507 aufgestoßen habe, durch die Opt-out-Regelungen wieder „rechtssicher und pollendicht“ zu verschließen. „Dafür ist der Entwurf der EU-Ratspräsidentschaft absolut nicht geeignet“, bekräftigte BNN-Geschäftsführerin Elke Röder. Unabhängigkeit von den Gentech-Konzernen, souveräne Verbotsmöglichkeiten und ein verbessertes EU-Zulassungsverfahren für Gentechnikpflanzen seien notwendige Voraussetzungen, um sich vor GVO-Anbau und seinen Folgen flächendeckend schützen zu können.


Die Brüsseler Chefdiplomaten der EU-Mitgliedstaaten hatten sich in der vorvergangene Woche vorläufig auf einen Zwei-Stufen-Ansatz geeinigt. GVO-kritische EU-Länder sollen demnach Unternehmen, die eine Anbauzulassung für eine gentechnisch veränderte Nutzpflanze beantragen, zunächst auffordern, ihr Territorium von der Anbauzulassung auszunehmen. Falls sich das Unternehmen weigert, kann die Regierung dann in einem zweiten Schritt unter Verweis auf eine Reihe von Gründen ein Anbauverbot erlassen. Der Vorschlag wird beim Treffen der EU-Umweltminister am 12. Juni diskutiert. Deutschland hatte bisher Zustimmung signalisiert.


Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.