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BUND fordert Hoftorbilanz für alle!

Der BUND fordert eine ambitionierte Novellierung des Düngerechts. So müsse die Tierhaltungsdichte an die regional vorhandenen Flächen gebunden werden, anstatt die Gülle überregional zu verteilen. Und die Hoftorbilanz müsse für alle Betriebe verpflichtend werden. Für Überschüsse sollte eine Abgabe eingeführt werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Der BUND fordert in einer Stellungnahme eine ambitionierte Novellierung des Düngerechts. Die Klage der EU lasse durchblicken, dass Brüssel auch die Vorschläge der Regierung für die Düngeverordnung und das Düngegesetz für nicht ausreichend hält.

 

Die Umweltschützer verlangen zudem, die Tierhaltungsdichte an die regional vorhandenen Flächen zu binden, anstatt die Gülle überregional zu verteilen. Denn neben den bekannten Problemen im Bereich der Haltungsbedingungen, Bestandsbetreuung und Tierzucht, trage die Tierdichte an einigen Standorten und Regionen dazu bei, dass die Nutztierhaltung gesellschaftlich immer weniger akzeptiert werde, heißt es weiter. Darüber hinaus könnten Anforderungen im Bereich der NERC-Richtlinie (Luftreinhaltung, TA-Luft) dazu führen, dass Tierbestände in einigen Regionen Deutschlands reduziert werden müssten.

 

Als zusätzliches dynamisch wirkendes marktwirtschaftliches Instrument neben dem Ordnungsrecht hält der BUND eine Abgabe auf Stickstoffüberschüsse für erforderlich. Diese Abgabe soll einen Anreiz zur Verminderung der Stickstoffdüngung geben und indirekt den betriebseigenen Eiweißpflanzenbau fördern.


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Hoftorbilanz für alle Betriebe einführen


Weiter hält der BUND einen verbindlichen Nährstoffvergleich auf Berechnungsbasis der Hoftorbilanz für unverzichtbar, um die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie mittelfristig einhalten zu können. Die Einführung einer Stoffstrombilanz ab 2018 für viehintensive Betriebe, die mehr als 2.000 Mastschweine halten oder mehr als 3 GVE/ha haben, wie es die Große Koalition Ende Oktober beschlossen hat, ist aus Sicht der Kritiker zu wenig. Damit würden nach Einschätzung des BUND beispielsweise in Niedersachsen über 90 % aller Betriebe von der Hoftorbilanz befreit werden. Das BMEL gehe davon aus, dass es in Deutschland 600 Betriebe gibt, die 2.000 und mehr Mastschweine halten. Auch die GVE-Vorgabe sei nicht sinnvoll. Somit würden nur knapp 4 % aller 280.000 Betriebe in Deutschland zur betrieblichen Stoffstrombilanz verpflichtet. Der Verein fordert daher eine Hoftorbilanz für alle Betriebe. Die maximal zugelassenen Nährstoffüberschüsse sollten dabei auf 30 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr begrenzt werden.


Lagerung und Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern


Der BUND macht sich darüber für eine Verschärfung der Einarbeitungsfristen von Wirtschaftsdüngern stark. Dünger müssten unverzüglich innerhalb einer Stunde in den Boden eingearbeitet werden, so die Forderung. Die heutige Spanne von bis zu vier Stunden sei inakzeptabel. Ohnehin sei Festmist besser. Betriebe, die mit Festmist arbeiten, sollten nicht benachteiligt werden. Und schon gar nicht sollte Festmist mit festen Gärrückständen gleichgesetzt werden.

 

Für die sogenannten „roten gebiete“ sollte es im Rahmen der EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie und der EU-Nitratrichtlinie einen verpflichtenden Maßnahmenkatalog geben.

 

Nicht zuletzt fordert der BUND mehr Weidehaltung. Es dürfe aber keine weiteren Verschärfungen für die Weidehaltung geben, etwa durch die Erhöhung der anzurechnenden Mindestwerte in der Anlage 2 der DüV (von vormals 25 % auf 40 – 70 %).


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