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Backhaus erinnert an verschärfte Auflagen für Clomazone-haltige Rapsherbizide

Anlässlich der schon wieder beginnenden Aussaat erinnert Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus an die lokal aufgetretenen Probleme mit der Abdrift von Unkrautbekämpfungsmitteln im letzten Jahr.

Lesezeit: 1 Minuten

Anlässlich der beginnenden Rapsaussaat erinnert Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus an die lokal aufgetretenen Probleme mit der Abdrift von Unkrautbekämpfungsmitteln im letzten Jahr. Damals hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Zulassungsbehörde die Anwendungsmöglichkeiten für Mittel mit dem Wirkstoff Clomazone drastisch eingeschränkt.


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Die Ausbringung clomazonehaltiger Herbizide ist seither in einem Umkreis von 100 Metern um Siedlungen verboten. Die Tageshöchsttemperaturen bestimmen zudem, ob und wann diese Mittel ausgebracht werden dürfen. Sind über 20 Grad vorhergesagt, ist dies nur zwischen 18 und 9 Uhr erlaubt. Bei über 25 Grad ist die Anwendung verboten. Der Minister mahnt er zur strikten Einhaltung der durch das Bundesamt verhängten Anwendungsvorschriften. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Kürzungen von Ausgleichszahlungen.




Seit einer Woche führt der Pflanzenschutzdienst von Mecklenburg-Vorpommern nun verstärkt Kontrollen durch – nicht nur zu den üblichen Dienstzeiten! Zudem werden Versuche zum Einsatz neuer Ausbringungsdüsen durchgeführt, um das Problem der Abdrift künftig technisch noch effektiver zu lösen. Der Wirkstoff Clomazone stand im Verdacht, allergische Reaktionen auslösen zu können. Bei Pflanzen kann er zu Blattaufhellungen führen. (ad)

 

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