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Bartmer gegen Förderung des Sojaanbaus in Europa

„Ich halte nichts von einer Sojaanbauförderung in der EU, um die Importe der Öl- und Eiweißpflanze zu reduzieren. Der Wunsch nach Autarkie ist heute vollkommen überholt.“ Das sagte DLG-Präsident Carl-Albrecht Bartmer heute zum Auftakt der DLG-Wintertagung in München.

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„Ich halte nichts von einer Sojaanbauförderung in der EU, um die Importe der Öl- und Eiweißpflanze zu reduzieren. Der Wunsch nach Autarkie ist heute vollkommen überholt.“ Das sagte DLG-Präsident Carl-Albrecht Bartmer heute zum Auftakt der DLG-Wintertagung in München.

 

Selbst wenn es gelänge, den Sojaanbau in der EU deutlich zu erhöhen, wäre das bei limitierter Ackerfläche nur möglich, wenn zugleich der Getreideanbau verringert würde, so Bartmer in seiner Rede weiter. Die Gemeinschaft würde ihre Position als erfolgreicher Getreideexporteur zugunsten eines vagen Versprechens auf heimische Soja riskieren. Das könne nicht gewollt sein.


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Weltagrarhandel nicht Ursache für Hunger


Aus Sicht Bartmers ist der Weltagrarhandel nicht die Ursache für Hunger und mangelnde globale Verteilungsgerechtigkeit, sondern Teil der Lösung dieser gravierenden Probleme. Investitionen in Wissen und Können, in Infrastruktur, in Rechtsstaatlichkeit und effiziente Administrationen seien so wichtig wie der freie Marktzugang, um komparative Kostenvorteile eines Standortes nutzen zu können. „Nur wer in der Lage ist, über reine Selbstversorgung hinaus zu produzieren, kann regionale Kaufkraft schaffen und somit am internationalen Warentausch teilnehmen. Die jüngsten Beschlüsse der WTO lassen da hoffen“, so Bartmer.

 

Leider ist seiner Meinung nach derzeit festzustellen, dass multilaterale Handelsvereinbarungen auf WTO-Basis der Entwicklung auf den Märkten hinterherhinken. „Das war schon einmal anders! Deshalb müssen zurzeit zwischenstaatliche Regelungen diese Schwäche überbrücken, um den Handel zwischen Ländern auf eine praktikable rechtliche Grundlage zu stellen“, erklärte der DLG-Präsident.

 

So könne das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU nur umgesetzt werden, wenn neben tarifären Aspekten die sozialen, ökologischen und ökonomischen Vorgaben in den beteiligten Staatenbündnissen zueinander passen.

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