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Bauernverband SH: Habeck kennt eigene Verordnung nicht

Für großes Erstaunen haben beim Bauernverband Schleswig-Holstein Aussagen von Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck zur Biotopverordnung in einem Interview gesorgt. Dort wird der Minister mit den Worten „der neue Erlass bringt Einschränkungen, jedoch nur für Ackerflächen“ zitiert.

Lesezeit: 3 Minuten

Für großes Erstaunen haben beim Bauernverband Schleswig-Holstein Aussagen von Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck zur Biotopverordnung in einem Interview mit dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag gesorgt. Dort wird der Minister dem Verband zufolge mit den Worten „der neue Erlass bringt Einschränkungen, jedoch nur für Ackerflächen“ zitiert.


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„Diese Aussage ist schlichtweg falsch“, stellte der Landesbauernverband in Rendsburg klar. Die Biotopverordnung regle vielmehr, dass auch auf Dauergrünland sowie Ackergrasflächen vor dem 15. Juli eines jeden Jahres außer einer Beweidung keinerlei Nutzung zulässig sei. Danach sei lediglich eine Mahd erlaubt. Der für die Futterversorgung der Milchkühe so wichtige erste und zweite Grasschnitt seien damit verloren, die Grassilage als Futtervorrat für den Winter entsprechend reduziert, stellte der Verband fest.


Der von ihm berechnete Flächenverlust von insgesamt 5 500 ha Anbaufläche unterstelle zudem bereits, dass ein Drittel der Knicks an Straßen und Wegen liege. Dies entspreche einer Fläche, auf der etwa 80 Familienbetriebe in Schleswig-Holstein wirtschafteten. Die dabei zugrunde gelegte Knicklänge von 68 000 km entstamme den offiziellen Quellen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein.


„Es ist schon beachtlich, dass der Minister lieber den Zahlen des Naturschutzbundes (NABU) als seiner eigenen obersten Landesbehörde glaubt“, so der Landesbauernverband. Habeck hatte erklärt, dass der NABU von nur 45 000 km ausgehe und die Wahrheit in der Mitte liegen dürfte. Der Verband verwies zudem darauf, dass gemäß Verordnung ein seitliches Aufputzen der Knicks nun erstmalig nach sechs Jahren zulässig sei. Dadurch würden bei wüchsigen Knicks mehrere Meter landwirtschaftlicher Nutzfläche in ihrer Nutzbarkeit beeinträchtigt. Dies sei in die Berechnungen noch gar nicht eingeflossen.


Nicht nur Naturschutz


Habeck wies in dem Gespräch mit dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag darauf hin, dass sich das Netz an Knicks seit 1950 um 40 % verkleinert habe. Zwar müsse schon seit geraumer Zeit ein Ausgleich durch Neuanpflanzung erfolgen, wenn ein Knick entfernt werde. Aber ein neuer Knick brauche viele Jahre, um qualitativ so gut zu werden wie ein bestehender.


Vor allem jedoch bereite Sorgen, dass sich die Wertigkeit der Knicks in den letzten Jahren verschlechtert habe, so der Minister. Beim Bestellen der Äcker arbeiteten die Landwirte oft so dicht am Knick, dass dieser beschädigt und manchmal sogar der Wall mit abgepflügt werde. So blieben nur noch hochgeschlegelte Hecken, aus denen Vögel und Kleinsäuger verdrängt würden.


Darauf antworte der Erlass, damit Knicks ihre ökologische Aufgabe wieder erfüllten, betonte Habeck. Dies sollte nicht allein unter "Naturschutz" abgehakt werden, denn Landwirte klagten zum Beispiel darüber, dass die Bestäubung nicht mehr so funktioniere wie gewohnt, weil es einen starken Rückgang der Bienen gebe. Knicks seien für Insekten ideale Rückzugsräume. Die Landwirtschaft profitiere also, wenn die Kreisläufe bestehen blieben.


Zudem wies der Grünen-Politiker darauf hin, das künftig Knick und Knicksaum als ökologische Vorrangflächen angerechnet würden, von denen jeder Landwirt EU-weit 5 % als Gegenleistung für einen Teil der Direktzahlungen bereitstellen müsse. Derzeit schaffe Schleswig-Holstein nur 3,5 %. Gäbe es nicht als neues Vehikel die Randstreifen der Knicks, müssten die Bauern andere Flächen finden, um auf 5 % zu kommen. (AgE/ad)

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