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Urteil: Imker haften für GVO-Verunreinigungen selbst

Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof empört Imker und Gegner des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen. Zwar hat ein Imker, der durch Verunreinigung seines Honigs mit nicht zugelassenen GVO-Pollen geschädigt ist, ein Recht auf Schadensersatz. Anspruch auf Schutz, dass es gar nicht erst zur Verunreinigung kommt, hat er jedoch nicht, so die Richter.

Lesezeit: 3 Minuten

Imker haben keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihr Honig Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Bestandteile enthält. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch entschieden. Geklagt hatten fünf Imker aus Schwaben, die nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Berufung gehen wollen. 150 000 Euro soll das Verfahren schon gekostet haben.

 

Die Kläger haben allerdings auch einen längeren Weg hinter sich, wie die Süddeutsche Zeitung erinnert. In einem früheren Urteil hatte das Verwaltungsgericht Augsburg zwar ebenfalls entschieden, dass der Freistaat Bayern keine Maßnahmen ergreifen muss, um eine Verunreinigung des Honigs mit den Genmais-Pollen zu verhindern. Die Richter stellten aber auch fest, dass der Honig wesentlich beeinträchtigt und nicht mehr für den Verkauf geeignet ist, wenn er Spuren des Genmaises enthält. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wollten die Imker nun einklagen, dass das Land solche Verunreinigungen erst gar nicht zulasse. Dies ist nun gescheitert.

 

Entsprechend enttäuscht sind die Imker und GVO-Gegner. Ihrer Meinung nach widerspricht der Verwaltungsgerichtshof dem Verursacherprinzip. Zudem hätten die Richter auch außer Acht gelassen, dass der Gesetzgeber dem Verwender von gentechnisch veränderten Organismen eine Vorsorgepflicht auferlegt habe.


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BÖLW: "Politik lässt unsichere GVO zu und verweigert den Schutz"


Verärgert zeigt sich auch Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaf. "Zwar hat ein Imker, der durch Verunreinigung seines Honigs mit nicht zugelassenen GVO-Pollen geschädigt ist, ein Recht auf Schadensersatz. Anspruch auf Schutz, dass es gar nicht erst zur Verunreinigung kommt, hat er jedoch nicht", so Löwenstein.

 

Das Urteil zeige, dass Imker - und ebenso Bauern - keinen ausreichenden Schutz vor Gentechnik-Kontaminationen haben, erklärt der Vorsitzender weiter. Er wiederholt in diesem Zusammenhang seinen Appell an die Bundesregierung, sich in der EU für einen Zulassungsstopp für genmanipulierte Pflanzen einzusetzen. Das Urteil mache deutlich, wie berechtigt das Anliegen sei. „In Brüssel werden Gentechnikpflanzen mit völlig unzureichenden Verfahren zugelassen und zu Hause wird uns der Schutz vor Kontamination verweigert“, so Löwenstein.

 

Angesichts der selbst vom Europäischen Parlament und dem Umwelt-Ministerrat festgestellten Mängel in den Zulassungsverfahren muss seiner Meinung nach ein Moratorium ausgerufen werden, dass weitere Zulassungen stoppt. Löwenstein erinnerte daran, dass von den etwa dreißig zur Zulassung angemeldeten Gentechnikpflanzen kein Nutzen für die Gesellschaft erkennbar sei. Nach wie vor würde die überwältigende Mehrheit der Europäer Gentechnik auf dem Acker und auf dem Teller ablehnen. (ad)

 

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