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Begrenzung des Flächenverbrauchs bleibt hinter Vorgaben zurück

Die Bundesregierung droht ihr in der Nachhaltigkeitsstrategie verankertes Ziel zu verfehlen, die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr 2020 auf 30 ha pro Tag zu begrenzen. Das hat das Statistische Bundesamt jetzt mitgeteilt. Danach lag der Flächenverbrauch im Jahr 2009 noch immer bei 94 ha pro Tag.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung droht ihr in der Nachhaltigkeitsstrategie verankertes Ziel zu verfehlen, die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr 2020 auf 30 ha pro Tag zu begrenzen. Das hat das Statistische Bundesamt jetzt mitgeteilt. Danach lag der Flächenverbrauch im Jahr 2009 noch immer bei 94 ha pro Tag.


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Das Statistische Bundesamt räumt ein, dass sich der Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche zuletzt spürbar abgeschwächt hat; dennoch reiche dieser Trend nicht aus, das 30-ha-Ziel bis 2020 zu erreichen. Gleichzeitig weist die Behörde darauf hin, dass Siedlungs- und Verkehrsfläche nicht gleichbedeutend sei mit versiegelter Fläche. Schätzungen zufolge ergebe sich für Siedlungs- und Verkehrsflächen, die auch unbebaute und nicht versiegelte Flächen umfassen, ein Versiegelungsgrad von maximal 50 %.


Wie aus der Veröffentlichung weiter hervorgeht, hinkt die Bundesregierung auch bei ihren Indikatoren zur Landbewirtschaftung hinter den Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie her. Dies gilt sowohl für das Ziel, die landwirtschaftlichen Stickstoffüberschüsse bis 2010 auf 80 kg N pro Hektar und Jahr zu reduzieren, als auch für angestrebte Ausweitung des Anteils der ökologisch bewirtschafteten Flächen auf 20 % an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche.


Signifikant verschlechtert hat sich der Veröffentlichung zufolge der Indikatorwert für die Artenvielfalt. Dagegen wurden beim angestrebten Ausbau der erneuerbaren Energien die gesteckten Zwischenziele erreicht. (AgE)

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