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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auch 2014 möglich

Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auch in diesem Jahr auf das bewährte Mittel Dipel ES zurückgegriffen werden kann.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auch in diesem Jahr auf das bewährte Mittel Dipel ES zurückgegriffen werden kann.


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In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag erklärte die Bundesregierung, dass die zuvor auf den Sommer 2013 beschränkte Notfallzulassung für Pflanzenschutzmaßnahmen mit Dipel ES mit Luftfahrzeugen im Dezember 2013 durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß § 18 Absatz 3 Nummer 2 des Pflanzenschutzgesetzes genehmigt worden sei.


Die vorläufige Zulassung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für das Biozidprodukt, das zukünftig auch unter dem Handelsnamen „Foray ES“ vermarktet wird, ist damit nach Angaben der Bundesregierung bis zum 30. April 2016 gültig.


Die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann, begrüßte die Entscheidung. Die örtlichen Massenvermehrungen des Eichenprozessionsspinners bedrohten sowohl Eichen als auch Menschen. Ein entschlossenes, aber auch ökologisch angemessenes Handeln sei notwendig. Deshalb sei es so wichtig, dass das effektivste Bekämpfungsmittel, Dipel ES, bis 2016 als Option für solche Notfälle zur Verfügung stehe. Laut Tackmann erwartet die Linksfraktion allerdings weiterhin, dass an alternativen Wirkstoffen gearbeitet und die Problematik der Umweltauswirkungen aller eingesetzten Mittel konsequent untersucht wird.

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