Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Legehennenbetriebsregistergesetzes wird der Bundestag in dieser Woche beschließen. Mit der Novelle sollen insbesondere die Überwachungsmöglichkeiten der Legehennenhaltung verbessert werden.
Zwar sollen einem Halter künftig auf Antrag für einen Stall mehrere Kennnummern gegeben werden können, wenn der Stall die Anforderungen an mehrere Haltungssysteme erfüllt; gleichzeitig soll aber pro Stall nur eine Kennnummer zur Kennzeichnung der Eier verwendet werden dürfen.
Das neue System soll es den Kontrollbehörden ermöglichen, durch die Anzahl der vermarkteten Eier in Verbindung mit Durchschnittswerten von Legeleistungen Rückschlüsse auf die tatsächliche Anzahl der gehaltenen Legehennen zu ziehen.
Darüber hinaus steht die Erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs für ein Tarifautonomiestärkungsgesetz auf der Tagesordnung. Das Gesetz regelt die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015. Für Branchen, die ins Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen wurden, soll der Mindestlohn erst zum 1. Januar 2017 gelten. Voraussetzung dafür ist ein bundesweiter Tarifvertrag.
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat inzwischen angeboten, über einen solchen Tarifvertrag für die Landwirtschaft mit den Arbeitgebern zu verhandeln. Ob es unabhängig davon im Gesetz eine Ausnahmeregelung vom Mindestlohn für Saisonarbeiter geben wird, bleibt abzuwarten.