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Bilaterale Handelsabkommen auf Kurs

Die Europäische Union schreitet mit bilateralen Freihandelsabkommen voran. EU-Handelskommissar Karel DeGucht ist zuversichtlich, dass der Entwurf einer Übereinkunft mit Kanada für ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) noch vor dem nächsten EU-Kanadagipfel am 25. September in Ottawa vorliegen könnte.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Union schreitet mit bilateralen Freihandelsabkommen voran. EU-Handelskommissar Karel DeGucht gab sich vergangene Woche vor dem Europaparlament in Brüssel zuversichtlich, dass der Entwurf einer Übereinkunft mit Kanada für ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) noch vor dem nächsten EU-Kanadagipfel am 25. September in Ottawa vorliegen könnte.


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Dabei betonte er, eine Änderung der EU-Position zum geplanten Streitschlichtungsverfahren zwischen Investoren und Staat (ISDS) könnte die Verhandlungen zurückwerfen. Solche Streitschlichtungsverfahren, die auch im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den USA geplant sind, gelten als umstritten. Kritiker befürchten die Aushebelung rechtsstaatlicher Prozesse.


Weitgehend in trockenen Tüchern scheinen bei CETA die letzten Details über einen bevorzugten Marktzugang im Agrarbereich. Ferner schlugen Mitte Juli Südafrika und fünf benachbarte Staaten ein neues Kapitel in ihren Beziehungen zur Europäischen Union auf. Unterhändler beendeten die Gespräche mit der EU-Kommission über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA).


Wie die Kommission vergangene Woche mitteilte, erhalten damit Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia und Swasiland eine langfristige Perspektive für einen zoll- und quotenfreien Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Südafrika wiederum wurden verbesserte Konditionen im Rahmen eines bestehenden bilateralen Abkommens eingeräumt.


Lizenzen bevorzugt


Im Agrarteil des Abkommens mit Kanada ist das Windhundverfahren für die Auffüllung von Zollkontingenten für sensible Produkte wie Rindfleisch und Käse offenbar vom Tisch. Aus Kommissionskreisen wurde bekannt, dass sich die Unterhändler darauf einigten, ein Lizenzverfahren anzuwenden. Dadurch werden gleichmäßigere Handelsströme über das Jahr verteilt gewährleistet.


Die Eckpunkte für den Agrarhandel stehen bereits seit Oktober 2013 fest. Danach erklärt sich die EU bereit, ihren Binnenmarkt unter anderem für zollfreie Einfuhren von insgesamt 50 000 t masthormonfreiem Rindfleisch und 75 000 t Schweinefleisch zu öffnen. Geflügelfleisch und Eier wurden außen vorgelassen. Im Gegenzug räumt Ottawa europäischen Molkereien ebenfalls zollfreie Exportmöglichkeiten über 18 500 t Käse ein, darunter 16 800 t Ware hoher Qualität.


In der Kommission schätzt man den Wert solcher Käselieferungen auf 150 Mio Euro. Darüber hinaus wird der Großteil des Handels mit verarbeiteten Lebensmitteln wie Nudeln, Keksen oder Schokolade von Beginn an liberalisiert. Auch für die meisten landwirtschaftlichen Produkte, beispielsweise Getreide, wird eine vollständige Abschaffung der Zölle angestrebt, allerdings mit mehrjährigen Übergangsfristen.

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