Anlässlich der Verleihung des Kulturlandschaftspreises 2015 des Schwäbischen Heimatbundes und des Sparkassenverbandes hat Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Alexander Bonde in Maulbronn die Naturschutzstrategie der rot-grünen Landesregierung aus dem Jahr 2013 gelobt.
„Die konkrete Umsetzung dieser Strategie erfordert eine Vielzahl von Förderprogrammen, Projekten und Beteiligten. Das ist eine echte Querschnittsaufgabe für Land, Kommunen, Verbände und Vereine sowie für alle Bürger unseres Landes, die vor Ort für den Erhalt regionaler Identität eintreten. Und weil die konkrete Umsetzung natürlich auch etwas kostet, hat die Landesregierung den Naturschutzetat innerhalb der laufenden Legislaturperiode bis 2016 von 30 auf über 60 Mio. Euro mehr als verdoppelt“, so der Minister.
Förderung von Grünland, Steillagen und Streuobstwiesen verbessert
Auch die Europäische Agrarpolitik habe im neuen Förderzeitraum von 2014 bis 2020 die Weichen deutlich in Richtung Erhalt der Natur und einer nachhaltigen und umweltschonenden Entwicklung gestellt, sagte Bonde weiter. Das spiegele sich auch in den 16 verschiedenen Förderprogrammen des Landes mit einem Gesamtvolumen von 1,87 Mrd. Euro wieder, die die EU Baden-Württemberg genehmigt habe. „Wir würdigen damit stärker als je zuvor gesellschaftliche Leistungen für Landschaftspflege, Umwelt- und Naturschutz - auch Vereine, Verbände und Ehrenamtliche sind damit klar besser gestellt als in der vorigen Förderperiode. Die Landschaftspflegerichtlinie als wichtigstes Förderinstrument im Naturschutz profitiert hier in besonderem Maße –wir haben sie finanziell und inhaltlich massiv aufgewertet“, erläuterte der Minister.
„Die Ausgleichssätze haben wir für Maßnahmen im Grünland sowie auf Ackerstandorten durchgängig deutlich erhöht. Neu eingeführt haben wir die Zulage für das Mitführen von Ziegen bei der Hüte- und Koppelhaltung. Wir fördern sowohl Investitionen in die Tierhaltung als auch den Erwerb technischer Anlagen und Hangspezialmaschinen für die Bewirtschaftung von Steillagen.“ Gerade in Mittelgebirgsregionen mit erschwerten Bewirtschaftungsbedingungen wie der Schwäbischen Alb oder dem Schwarzwald sei diese Förderung besonders wichtig, um Wiesentäler und Weiden offen zu halten, Streuobstwiesen und Heiden zu pflegen und damit auch geeignete Lebensräume für Tier und Pflanzen zu sichern.
Den Erhalt und die Pflege unserer Kulturlandschaften unterstütze auch das neue Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) des Landes, berichtete Bonde weiter. FAKT zeichne sich gegenüber dem Vorgängerprogramm MEKA insbesondere durch eine verbesserte Grünlandförderung und deutlich angehobene Prämiensätze aus. Die Steillagenförderung setze Baden-Württemberg aus Landesmitteln fort, nachdem die Europäische Kommission in der neuen Förderperiode hierfür keine Mittel mehr bereitstelle. „Mit unserer Streuobstkonzeption wiederum würdigen wir erstmals auch das Engagement der Gütlesbesitzer mit einer Baumschnittprämie, die hervorragend angenommen wird: Bei den zuständigen Regierungspräsidien sind rund 1.100 Sammelanträge für 410.000 Bäume eingegangen.“
Landschaftserhaltungsverbände nahezu flächendeckend eingeführt
Eine effiziente Landschaftspflege bedarf aber auch eines aktiven, direkten und kompetenten Managements. „Hierfür stehen die Landschaftserhaltungsverbände (LEV) in Baden-Württemberg, deren flächendeckende Einrichtung Ziel dieser Landesregierung ist. Mit aktuell 30 gegründeten Landschaftserhaltungsverbänden und weiteren drei bis vier beabsichtigten Gründungen haben wir diese Marke nahezu erreicht“, freute sich Bonde. Die Kernaufgaben der LEV liegen zum einen in der Organisation der Biotop- und Landschaftspflege zur Erhaltung und Entwicklung unserer Kulturlandschaften. Zum anderen wirken sie bei der Umsetzung der Managementpläne in den Natura 2000-Gebieten maßgeblich mit.