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Borkener Grüne fordern Gülleabnehmererlass und holländische Gülleregelung

Die Grünen im Kreis Borken sprechen sich in ihrem Kreistagswahlprogramm für einen Gülleabnehmererlass sowie eine modifizierte holländische Gülleregelung für Milchviehbetriebe aus.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Grünen im Kreis Borken sprechen sich in ihrem Kreistagswahlprogramm für einen Gülleabnehmererlass sowie eine modifizierte holländische Gülleregelung für Milchviehbetriebe aus.

 

Wie Josef Wissing, Mitglied des grünen Kreisvorstandes, gegenüber top agrar online erklärt, könnte solch ein Gülleabnehmererlass vorgeben, dass sämtliche Güllebörsen, Biogasanlagen und sonstige Abnehmer nur noch Gülle von Betrieben mit wenigstens 30 % Futterfläche (evtl. 20 % für die Anfangszeit) abnehmen dürfen. Ausgenommen von diesen Erlass seien kleinere Tierhaltungsbetriebe, jedoch keine Zweit- und Mehrfachbetriebe. Dieser Erlass würde auch gegen die holländischen Gülleeinfuhren wirken und könnte genau so schnell wie der Filtererlass umgesetzt werden, ist sich der Landwirt sicher.

 

Eine modifizierte holländische Gülleordnung (250 Kg N aus Gülle bei 70 % Grünlandanteil macht seiner Meinung nach Sinn, weil besonders Milchviehbetriebe mit viel Grünland Gülle abgeben müssen, um anschließend wieder Mineraldünger zukaufen zu müssen. „Dies ist wirtschaftlich und umweltpolitisch nicht mehr zu vertreten, denn 1 kg Mineraldünger braucht ca 1 Liter Öl zur Herstellung, plus zusätzliche Transport- und Arbeitskosten“, so Wissing. Außerdem werde so der Maisanbau zurückgefahren.

 

„In den Kommunen merken wir gerade, wie die neue Baugesetzgebungsänderung z.B. durch Betriebsteilungen umgangen wird. Außerdem wird Handlungsbedarf bestehen sobald die Gülledatenbank ausgewertet wird“, erklärt der Grünenpolitiker weiter. Seiner Meinung nach ist es nicht mehr zu dulden, dass die bäuerlichen Betriebe die Kosten zu tragen haben, die die gewerbliche „Massentierhaltung“ verursacht.


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Heutige Gesetze reichen nicht


Seine Parteikollegen sprechen sich denn auch in ihrem Wahlprogramm entschieden gegen die Ausweitung der „industriellen Massentierhaltung“ aus. Die industrielle Landwirtschaft führt ihrer Meinung nach zu Trinkwasserverschmutzung durch vermehrte Gülleausbringung, zu Vermehrung multiresistenter Keime durch den überhöhten Einsatz von Antibiotika und der Verdrängung regionaler Lebensmittelproduktion. Große Teile des Grundwassers im Kreis seien bereits heute mit hohen Nitrat- und Ammoniumwerten belastet. „Wir wollen daher das erfolgreiche Modellprojekt ‚Schlinge‘ zur Reduzierung der Grundwasserbelastung auf das gesamte Westmünsterland ausbreiten und für Bedingungen sorgen, die die Einträge ins Grundwasser reduzieren und das Trinkwasser nicht gefährden“, heißt es wörtlich.

 

Vor dem Hintergrund der heutigen Rechtslage seien neue Großmastanlagen nur durch Steuerungsmöglichkeiten zu begrenzen, indem die Kommunen Flächennutzungspläne aufstellen, die diese verhindern. Die Grünen kritisieren dabei, dass die von Kreis und Kommunen getroffene Branchenvereinbarung mit der Landwirtschaft zu einer Begrenzung überdimensionierter Stallbauten auf freiwilliger Basis und daher rechtlich nicht bindend sei. Sie habe sich als Luftnummer erwiesen. Die Partei ist daher der Ansicht, dass die bisherige Gesetzgebung die Konfliktsituationen nicht lösen kann.

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