Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Branchenverbände warnen vor überzogenem Naturschutz

Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und der ländlichen Genossenschaften (COGECA) haben die Europäische Kommission aufgefordert, ein EU-Naturschutzrecht mit Augenmaß zu gestalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und der ländlichen Genossenschaften (COGECA) haben die Europäische Kommission aufgefordert, ein EU-Naturschutzrecht mit Augenmaß zu gestalten. Hintergrund ist die öffentliche Konsultation der Kommission im Vorfeld des geplanten „Fitness-Checks“ der EU-Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinien, die am letzten Juliwochenende abgeschlossen wurde.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

In einem Begleitbrief zum eigenen Beitrag fasst COPA/COGECA-Generalsekretär Pekka Pesonen einige Kernanliegen zusammen. Unter anderem ruft er die Brüsseler Behörde auf, in stärkerem Maße als bisher anzuerkennen, dass die Landwirte seit jeher um die Umwelt bemüht gewesen seien.


„Naturschutz ist ein integraler Bestandteil verantwortlicher Landbewirtschaftung“, betont Pesonen im Namen der Ausschüsse. Bei der Umsetzung der Natura-2000-Vorschriften müssten Bodeneigentümer vollumfänglich einbezogen werden. Der Ausschluss zentraler Interessenträger von der politischen Arbeit und von Umsetzungsentscheidungen sei der beste Weg, um jeglichen möglichen Erfolg zu untergraben.


Agrarlandschaften seit jeher Erholungsgebiete


COPA und COGECA warnen davor, einseitig der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie einen gesellschaftlichen Nutzen beizumessen. Es gebe sehr viel mehr Triebkräfte für einen gesunden und attraktiven ländlichen Raum als diese beiden Richtlinien. Agrarisch geprägte Landschaften würden unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb von Schutzgebieten lägen, zu Naherholungs- und Kulturzwecken genutzt.


Die aktuellen Natura-2000-Gebiete stellten sehr spezifische und strenge Umweltschutzanforderungen. Starr definierte Zonen könnten jedoch nur einen begrenzten Beitrag zur Artenvielfalt und zu Ökosystemdienstleistungen bringen. „Etwas kann nicht stimmen, wenn Betriebsleiter auf ihrem Land das Auftauchen bestimmter Arten fürchten, weil mit diesen Spezies rigide Schutzmaßnahmen verbunden sind“, mahnt Pesonen. Dabei sollte es doch andersherum sein: Landwirte sollten die gesunde Entwicklung von Populationen und die Rückkehr von Arten begrüßen.

 

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.