Um den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu verringern, wird das Brandenburger Landwirtschaftsministerium ab dem 1. Juni die Umsetzung alternativer Kompensationsmaßnahmen erleichtern.
Nach Angaben des Agrarressorts sollen die Kompensationsmaßnahmen mit Unterstützung der Arbeitshilfe „Betriebsintegrierte Kompensation“ zukünftig weniger zu Lasten landwirtschaftlich genutzter Flächen gehen. Der Erlass versetze die Landwirte beispielsweise in die Lage, Projekte durchzuführen, die zu einer dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds führten. Ein wichtiger, aber gewollter Nebeneffekt sei dabei, Landwirten zusätzliche Einkommensmöglichkeiten zu erschließen, erläuterte das Ministerium.
Grundsätzlich sei bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung sowie durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbilds dienten, erbracht werden könne.
Durch die Umwandlung von Acker- in Grünland oder die Anlage von naturnahen Landschaftselementen solle soweit wie möglich vermieden werden, dass landwirtschaftliche Flächen aus der Nutzung genommen würden. Diese „betriebsintegrierten Maßnahmen“ dienen laut Agrarressort der dauerhaften ökologischen Aufwertung der Agrarlandschaft und kommen künftig primär zum Tragen, wenn Eingriffe auf landwirtschaftlichen Flächen durchgeführt werden. So werde mit dem Erlass auch die „Erhöhung des Entsiegelungsfaktors bei der Kompensation durch den Abriss von Hochbauten“ neu geregelt. Dabei solle bei Abriss von Hochbauten der Aspekt der Bodenentsiegelung höher angerechnet werden.