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Brüssel knickt ein: Illegale Käfigeier nach 2012 freigegeben

Eier, die nach dem 1. Januar 2012 noch in Legebatterien produziert werden und damit illegal sind, werden in dem betroffenen EU-Mitgliedstaat wahrscheinlich zumindest zur Verarbeitung genutzt werden dürfen. In diese Richtung äußerte sich EU-Gesundheitskommissar John Dalli vergangene Woche vor dem Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments.

Lesezeit: 2 Minuten

Eier, die nach dem 1. Januar 2012 noch in Legebatterien produziert werden und damit illegal sind, werden in dem betroffenen EU-Mitgliedstaat wahrscheinlich zumindest zur Verarbeitung genutzt werden dürfen. In diese Richtung äußerte sich EU-Gesundheitskommissar John Dalli vergangene Woche vor dem Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments.


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Eine Vernichtung illegaler Eier strebt er offenbar nicht an. Dalli will durch die Beschränkung auf Verarbeitungszwecke erreichen, dass solche Eier im Einzelhandel nicht über die Landesgrenzen hinausgelangen. Der Kommissar bestätigte, dass nicht alle Mitgliedstaaten den Stichtag zur Umstellung auf ausgestaltete Käfige einhalten werden - obwohl die Abschaffung der Batteriehaltung bereits 1999 beschlossen wurde. Seinen Angaben zufolge haben Belgien, Bulgarien, Zypern, Frankreich, Polen, Portugal und Rumänien das Verfehlen der Frist eingeräumt. Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland und Spanien haben noch nicht einmal ausreichende Daten nach Brüssel geschickt, um die Situation zu bewerten.

 

Dalli rief die nationalen Landwirtschaftsminister dazu auf, der Lösung des Problems Vorrang einzuräumen. Er kündigte an, dass das Europäische Lebensmittel- und Veterinäramt (FVO) unmittelbar nach dem Jahreswechsel in den genannten Ländern verstärkte Kontrollen durchführen werde. Bei aufgedeckten Verstößen werde man nicht zögern, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Gleichzeitig mahnte der Kommissar an, auch die wirtschaftliche Dimension zu berücksichtigen - einige Staaten seien bereits jetzt in einer tiefen Krise. Er betonte, dass ihm für kurzfristige Strafaktionen die Hände gebunden seien. Die Einhaltung des Käfigverbots müsse von den Mitgliedstaaten selbst sichergestellt werden. (AgE)


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