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Bund bietet kürzere Übergangsfrist für Kleingruppenhaltungen an

In den festgefahrenen Streit um eine Weiternutzung von Kleingruppenhaltungen für Legehennen kommt Bewegung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine Übergangsfrist für bestehende Betriebe bis Ende 2028 ins Gespräch gebracht. In Ausnahmefällen sollen die Anlagen bis 2030 weitergeführt werden dürfen.

Lesezeit: 2 Minuten

In den festgefahrenen Streit um eine Weiternutzung von Kleingruppenhaltungen für Legehennen kommt Bewegung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine Übergangsfrist für bestehende Betriebe bis Ende 2028 ins Gespräch gebracht. In Ausnahmefällen sollen die Anlagen bis 2030 weitergeführt werden dürfen.


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Den Anstoß für eine erneute Diskussion hat ein unter Federführung von Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebrachter Entschließungsantrag gegeben. Darin soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Verordnung mit den zuletzt von der Länderkammer geforderten Übergangsfristen in Kraft zu setzen. Sollten die Länder auf das Angebot des Bundes eingehen, könnte eine seit beinahe fünf Jahren andauernde Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern beendet werden.


Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken nannte es erfreulich, „dass unsere gemeinsame Bundesratsinitiative mit Niedersachsen die Bundesregierung in Bewegung versetzt hat“. Allerdings reiche „ein Wimpernschlag“ nicht aus, erklärte die Grünen-Politikerin gegenüber AGRA-EUROPE. Stattdessen erwarte man eine angemessene Kürzung der Übergangsfrist.


Länder bestehen auf bisheriger Forderung


Die Länder fordern der Ministerin zufolge weiterhin den Ausstieg bis 2023, in Ausnahmefällen bis 2025. Um hier eine Einigung zu erzielen, werde man „mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium im Gespräch bleiben“, betonte Höfken. Klar sei, die tierquälerische Haltung von Legehennen müsse ein Ende haben. „Es kann nicht sein, dass der Ausstieg aus dieser tierschutz- und verfassungswidrigen Haltungsform länger dauert als der Atomausstieg und der Bestandschutz industrieller Massentierhaltungsbetriebe schwerer wiegt als der Bestandschutz bei den erneuerbaren Energien“, so die Ministerin. Anfang Juni soll das Thema auf der Ebene der Staatssekretäre von Bund und Ländern besprochen werden.


Bundesratsbeschluss nicht umgesetzt


Das Bundesverfassungsgericht hatte im Oktober 2010 die damals geltenden Vorschriften zur Kleingruppenhaltung aus formalen Gründen beanstandet und die Bundesregierung aufgefordert, eine Neuregelung vorzunehmen. Die damalige Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hatte sich für einen Ausstieg aus der Kleingruppenhaltung entschieden, wollte den bestehenden Betrieben aber eine Übergangsfrist bis 2035 einräumen.


Der Bundesrat verlangte demgegenüber, dass vorhandene Anlagen lediglich bis Ende 2023 und in Ausnahmen bis 2025 weiter genutzt werden dürften. Dem Bundeslandwirtschaftsministerium war dieser Zeitraum zu lang. Das Ressort hat die unter dieser Maßgabe von der Länderkammer Anfang März 2012 beschlossene Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bis heute nicht in Kraft gesetzt.

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