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Bund und Länder wollen Preisanstieg auf Bodenmarkt begrenzen

Bund und Länder wollen den Anstieg der Kauf- und Pachtpreise auf den landwirtschaftlichen Bodenmärkten begrenzen. Das geht aus dem Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ für die Agrarministerkonferenz in dieser Woche in Potsdam hervor.

Lesezeit: 3 Minuten

Bund und Länder wollen den Anstieg der Kauf- und Pachtpreise auf den landwirtschaftlichen Bodenmärkten begrenzen. Das geht aus dem Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ für die Agrarministerkonferenz in dieser Woche in Potsdam hervor.


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Darin erteilen die Experten allerdings einer unmittelbaren staatlichen Mengen- und Preispolitik ebenso eine Absage wie einer Marktabschottung gegenüber EU-Bürgern. In dem Papier haben sich Bund und Länder erstmals auf zukünftige bodenmarktpolitische Ziele verständigt. Sie bekennen sich zur Aufrechterhaltung und Förderung einer breiten Streuung des Bodeneigentums.


Damit einher geht die Zielsetzung, marktbeherrschende Positionen einzelner Personen oder Unternehmen auf regionalen Bodenmärkten zu vermeiden. Landwirten soll auch in Zukunft beim Flächenerwerb Vorrang gegenüber anderen Interessenten gewährt werden. Gleichzeitig will man sicherstellen, dass Junglandwirte Zugang zu Flächen erhalten und die Übernahme sowie die Gründung von Betrieben erleichtert werden.


Einmal mehr betonen Bund und Länder ihren Willen, die nichtlandwirtschaftliche Flächeninanspruchnahme zu verringern. Als notwendige Grundlage für politische Entscheidungen soll die Datenlage über landwirtschaftliche Bodenmärkte und damit deren Transparenz verbessert werden.


Auf der Basis des Zwischenberichts will die Arbeitsgruppe nunmehr Handlungsoptionen zur Erreichung der dargelegten Ziele entwickeln. Die Ergebnisse sollen im Endbericht zusammengefasst werden, den das Expertengremium zur Frühjahrskonferenz der Agrarminister im nächsten Jahr vorlegen will.


Staat als Preistreiber


Die Arbeitsgruppe listet eine Reihe von Faktoren auf, die aus ihrer Sicht in den letzten Jahren zum Anstieg der Kauf- und Pachtpreise bei landwirtschaftlichen Flächen beigetragen haben. Eine Rolle haben demzufolge sowohl die gestiegenen Erzeugerpreise als auch die anhaltende Flächeninanspruchnahme für nichtlandwirtschaftliche Zwecke gespielt.


Auch dem Staat und damit sich selbst weisen Bund und Länder eine Mitverantwortung zu. Sie räumen ein, dass die Direktzahlungen zumindest teilweise zu einer Erhöhung der Pachtpreise und zu Druck auf dem Bodenmarkt führten. Das Gleiche gelte für die Förderung von Strom aus Biogas im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Zudem verteuerten steuerliche Regelungen wie die Grunderwerbssteuer den Flächenerwerb.


Daneben verweist der Bericht auf das mit der Finanz- und Schuldenkrise gewachsene Interesse am Erwerb von Sachwerten, das die Entwicklung der landwirtschaftlichen Kaufwerte „wesentlich beeinflusst“ habe. „Aufgrund der Unvermehrbarkeit der Ressource Boden und der Erwartung steigender Nachfrage nach Agrarerzeugnissen erscheint der Kauf landwirtschaftlicher Flächen als sichere und vergleichsweise rentable Anlagemöglichkeit“, heißt es in dem Zwischenbericht.


In Ostdeutschland habe die seit 2007 von der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) praktizierte Ausschreibung von Flächen die Markttransparenz erhöht und dadurch zum Preisanstieg auf dem dortigen Bodenmärkten beigetragen.

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