Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Bundesrat billigt Verschärfungen im Futtermittelrecht

Das Futtermittelrecht in Deutschland wird in einzelnen Punkten weiter verschärft. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der elften Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen zu, mit der rechtliche Konsequenzen aus dem Dioxin-Geschehen von Anfang des vergangenen Jahres gezogen werden. Mit der Novelle wird eine entsprechende EU-Verordnung umgesetzt.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Futtermittelrecht in Deutschland wird in einzelnen Punkten weiter verschärft. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der elften Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen zu, mit der rechtliche Konsequenzen aus dem Dioxin-Geschehen von Anfang des vergangenen Jahres gezogen werden.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Mit der Novelle wird eine entsprechende EU-Verordnung umgesetzt. Danach werden unter anderem eine Trennung von Fetten für Futtermittel von solchen Fetten vorgeschrieben, die für die technische Industrie bestimmt sind und die die Anforderungen an Futterfette nicht erfüllen, sowie die rechtlichen Vorgaben für Futtermittelkontrollen ausgeweitet.


Abgeleitet von den Vorgaben des Aktionsplans „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ unterliegen künftig auch Betriebe, die aus Fetten oder Ölen beziehungsweise aus Fettsäuren pflanzlichen oder tierischen Ursprungs hergestellte Fette, Öle, Fettsäuren, mit Glycerin veresterte Fettsäuren, Mono- und Diglyceride von Fettsäuren oder Salze von Fettsäuren, die sie jeweils nicht selbst hergestellt haben, Einzelfuttermittel oder Mischfutter lose in den Verkehr bringen, einer behördlichen Zulassungspflicht.


Maßgeblich ist, dass die Futtermittel unter ausschließlicher Verwendung der genannten Stoffe hergestellt werden. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt; sie stellt eine Informationspflicht dar. Die Betriebe sind verpflichtet, ein Verzeichnis über die von ihnen erworbenen Stoffe zu führen und es fünf Jahre aufzubewahren. Laut Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums dürften etwa 60 Betriebe in Deutschland dieser Zulassung bedürfen. Das Ministerium kalkuliert für die gesamte betroffene Wirtschaft mit einem Kostenaufwand von einmalig rund 3 000 Euro sowie anschließend jährlich 35 000 Euro. (AgE)

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.